ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2022/10957

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Das in der Anlage 1 genannte Ausschussmitglied wird als Vorsitzende/r des Jugendhilfeausschusses gewählt.

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Die Fraktion Vielfalt hat am 26.02.2022 das Verlangen nach Neubesetzung des Jugendhilfeausschusses nach § 46 Abs. 10 GO gestellt und zugleich Verhältniswahl gemäß § 46 Abs. 1 GO i.V.m. § 40 Abs. 4 GO beantragt. Damit verlieren die Mitglieder des Hauptausschusses, auch der Ausschussvorsitz und die Stellvertretung, mit Beginn der Sitzung der Lübecker Bürgerschaft am 31.03.2022, ihre Wahlstellen. Die Wahl erfolgt anhand der von den Fraktionen eingereichten Wahlvorschläge in Form von Vorschlagslisten.

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Finanz. Auswirkung

Beteiligte Bereiche/Projektgruppen:

Ergebnis:

 

Fraktionen der Lübecker Bürgerschaft

Der Vorschlag wird eingearbeitet

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

x

Nein

Begründung: Nicht relevant

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist:

 

neu

 

 

freiwillig

 

x

vorgeschrieben durch: § 46 Abs. 10 GO und § 48 JuFöG SH

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Nein

 

 

Ja (Anlage 1)

 

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Anlagen

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