Beschlussvorlage öffentlich - VO/2022/11080
Grunddaten
- Betreff:
-
Annahme einer Geldspende der Possehl-Stiftung in Höhe von 400.000,00 € für die Durchführung des HanseKulturFestivals in Lübeck vom 10. - 12.06.2022
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage öffentlich
- Federführend:
- 2.000 - Fachbereichsleitung
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Senat
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zur Senatsberatung
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Erledigt
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Hauptausschuss
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zur Vorberatung
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May 17, 2022
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Erledigt
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Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck
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zur Entscheidung
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May 19, 2022
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Das HanseKulturFestival im Jahr 2022 im Domviertel soll den Charakter eines Neubeginns in sich tragen - in jedem Fall ist es wichtiger denn je, den Bürger:innen zu zeigen, dass Freude und Kultur in dieser Stadt möglich und machbar sind. Die Inszenierung dieses schönen Viertels mit dem Mühlenteich und der Obertrave bietet hierzu ideale Räume und Möglichkeiten. Die Erwartungen der Anwohner:innen sind groß, sind sie es doch, die das Programm maßgeblich mit eigenen Aktionen bereichern und dieses Stadtfest zu dem machen, was es ist: ein Beweis der herzlichen Gastfreundschaft Lübecks.
Die Possehl-Stiftung Lübeck hat mit Schreiben vom 29.03.2022 eine Förderung in Höhe von 400.000,00 € zugesagt.
Es handelt sich bei dieser Spende um eine Mehrfachspende.
Für die Mehrfachspende gilt nach Abschnitt II. der Dienstanweisung zur Umsetzung von § 76 Abs. 4 GO:
Leistet ein/e Geber:in in einem Haushaltsjahr mehrere Spenden, deren Gesamtwert die Wertgrenze für die Zuständigkeit als Einzelspende überschreitet, so entscheidet vom Zeitpunkt der Überschreitung der Wertgrenze das unter Zugrundelegung der Höhe des Gesamtwertes der Spenden zuständige Organ über die Annahme oder Vermittlung der Spenden.
Mit der Spende über 400.000,00 Euro erreicht die Spendensumme der Possehl-Stiftung im Jahr 2022 einen Gesamtwert von 2.018.196,26 Euro. Im Zuge des Mehrfachspendenverfahrens ist die Bürgerschaft nach der am 21.03.2013 von ihr beschlossenen Delegationsregelung für die Annahme dieser Einzelspende über 400.000,00 Euro zuständig.
Finanz. Auswirkung
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Beteiligung von Kindern und Jugendlichen |
| Ja | ||||||
gem. § 47 f GO ist erfolgt: | X | Nein- Begründung:
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Die Maßnahme ist: |
| neu | ||||||
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| freiwillig | ||||||
| X | vorgeschrieben durch: | ||||||
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| § 76 Abs. 4 GO | ||||||
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Finanzielle Auswirkungen: | X | Ja | ||||||
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| Nein | ||||||
Auswirkung auf den Klimaschutz: | X | Nein |
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| Ja – Begründung: |
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Begründung der Nichtöffentlichkeit gem. § 35 GO:
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