ALLRIS - Vorlage

Interfraktioneller Antrag - VO/2021/10357-02

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

In Lübeck gibt es keine Satzung, welche Schottergärten verbietet. Trotzdem sind diese aber gemäß §8 der Landesbauordnung ohnehin verboten.

Dort steht: Die nicht überbauten Flächen der bebauten Grundstücke sind wasseraufnahmefähig zu belassen oder herzustellen und zu begrünen oder zu bepflanzen.

 

Deswegen wird der Bürgermeister beauftragt:

 

1. Ein Verbot von Schottergärten im Rahmen einer Ortsgestaltungssatzung und in den Bauvorschriften (z.B. Bebauungsplänen) der Stadt bis zum Ende des Jahres zu verankern,

     

2. ein Konzept vorzulegen, wie die Stadt dieses Verbot umsetzen wird inkl. rechtlicher Prüfung zu etwaigem Bestandsschutz,

     

3. eine Aufklärungskampagne z.B. mittels Flyern und über die städtische Homepage zu initiieren.“
 

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Erfolgt mündlich.
 

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