ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2022/10790

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag


1. Die in der Anlage Maßnahmenplanung zur Begründung dargestellten Maßnahmen

(ab S.14) werden in den Bedarfsplan i. S. des KiTaG aufgenommen. Sie stehen unter dem Vorbehalt der haushaltsmäßigen Ordnung für die Haushaltsjahre 2022 ff.

 

2. Die haushaltsmäßige Ordnung der Mehraufwendungen im Produktsachkonto 365001000.5381001- Planung und Bezuschussung Kindertagesbetreuung, Zuschüsse für lfd. Zwecke soz. o. ähnlicher Einrichtungen r das HHj. 2022 in Höhe von 697.723,62 Euro ist im Rahmen einer überplanmäßigen Bewilligung bis zum Juni 2022 herzustellen. Eine Teildeckung durch einen höheren Zuschuss des Landes in Höhe von 494.000 Euro gilt als gesichert.

 

3. Die haushaltsmäßige Ordnung r die HHj. 2023 ff. wird im Rahmen der Haushaltsplanung 2023 hergestellt.

 

 


 

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s. Anlage
 

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Finanz. Auswirkung

 

Bereiche/Projektgruppen

Ergebnis

1.201 Haushalt und Steuerung

zustimmend

1.160 Frauenbüro

zustimmend,

Anregungen wurden eingearbeitet

2.500 Soziale Sicherung

zustimmend

5.610 Stadtplanung

zustimmend

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

x

Nein- Begründung:

Die Beteiligung der Kinder i. S. d. § 47 f GO erfolgt im Rahmen der pädagogischen Arbeit in den betroffenen Einrichtungen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist:

 

neu

 

 

freiwillig

 

x

vorgeschrieben durch:

 

 

 

§10 KiTaG hinsichtlich des Bedarfsplanes und der Maßnahmenplanung

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

x

Ja (Anlage)

 

 

Nein

 

Auswirkung auf den Klimaschutz:

x

Nein

 

 

Ja Begründung:

 

 

 

 

 

 

Begründung der Nichtöffentlichkeit

gem. § 35 GO:

 

 

 

 

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Anlagen

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