Beschlussvorlage öffentlich - VO/2022/10954
Grunddaten
- Betreff:
-
Wahl der Mitglieder in den Jugendhilfeausschuss für die laufende Wahlperiode bis 31.05.2023
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage öffentlich
- Federführend:
- 1.100 - Büro der Bürgerschaft
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck
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zur Entscheidung
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Mar 31, 2022
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May 19, 2022
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Beschlussvorschlag
1. Die in der Anlage 1 von den Fraktionen vorgeschlagenen Bürgerschaftsmitglieder (1) und zur Bürgerschaft wählbaren Bürgerinnen und Bürger (2) werden in den Jugendhilfeausschuss gewählt.
2. Die in der Anlage 2 stimmberechtigten weiteren Mitglieder auf Vorschlag der Arbeitsgemeinschaft der freien Wohlfahrtsverbände sowie des Lübecker Jugendring e. V. als anerkannter Jugendverband und die beratenden Mitglieder gemäß § 4 Abs. 5a) – c) der Satzung für das Jugendamt der Hansestadt Lübeck werden in den Jugendhilfe-ausschuss gewählt bzw. berufen.
3. Die beratenden Mitglieder kraft Amtes gemäß § 4 Abs. 5d) werden zur Kenntnis genommen.
Die Wahl der Mitglieder nach Ziff. 1 bis 3 erfolgt nach den Vorschriften der Satzung für das Jugendamt unter Berücksichtigung der zu beachtenden Geschlechterparität nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG)
Die Fraktion Vielfalt hat am 26.02.2022 das Verlangen nach Neubesetzung des Jugendhilfeausschusses nach § 46 Abs. 10 GO gestellt und zugleich Verhältniswahl gemäß § 46 Abs. 1 GO i.V.m. § 40 Abs. 4 GO beantragt. Damit verlieren die Mitglieder des Ausschusses, auch der Ausschussvorsitz und die Stellvertretung, mit Beginn der Sitzung der Lübecker Bürgerschaft am 31.03.2022, ihre Wahlstellen. Die Wahl erfolgt anhand der von den Fraktionen eingereichten Wahlvorschläge in Form von Vorschlagslisten.
Finanz. Auswirkung
Beteiligte Bereiche/Projektgruppen: Ergebnis: |
| Fraktionen der Lübecker Bürgerschaft Der Vorschlag ist eingearbeitet |
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Beteiligung von Kindern und Jugendlichen |
| Ja |
gem. § 47 f GO ist erfolgt: | x | Nein |
Begründung: |
| Nicht relevant |
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Die Maßnahme ist: |
| neu |
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| freiwillig |
| x | vorgeschrieben durch: § 46 Abs. 10 GO S.-H./ § 48 JuFöG SH |
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Finanzielle Auswirkungen: | x | Nein |
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| Ja (Anlage 1) |
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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13,3 kB
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2
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(wie Dokument)
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11,7 kB
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