Beschlussvorlage öffentlich - VO/2021/10720
Grunddaten
- Betreff:
-
Verkauf eines mit einem Erbbaurecht belasteten Grundstücks Lübeck, Schwalbenweg
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage öffentlich
- Federführend:
- 2.280 - Wirtschaft und Liegenschaften
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Senat
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zur Senatsberatung
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Erledigt
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Wirtschaftsausschuss und Ausschuss für den Kurbetrieb Travemünde
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zur Vorberatung
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Mar 14, 2022
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Erledigt
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Hauptausschuss
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zur Vorberatung
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Mar 29, 2022
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Erledigt
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Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck
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zur Entscheidung
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Mar 31, 2022
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Beschlussvorschlag
1. Das mit einem bis zum 31.12.2049 befristeten Erbbaurecht zugunsten von Frau Edith Kamp belastete Grundstück in Lübeck, Schwalbenweg 6 zur Größe von 664 m² ist an die Erbbauberechtigte zu einem Kaufpreis in Höhe von 184.206,88 EUR zu verkaufen.
2. In dem abzuschließenden Kaufvertrag ist ein Bebauungsverbot für die im Lageplan (Anlage 4) grau dargestellte Grundstücksfläche und eine wertgesicherte Nachzahlungsverpflichtung für den Fall aufzunehmen, dass im hinteren Grundstücksbereich bei ggf. zu einem späteren Zeitpunkt vorliegenden Baurecht, weitere Gebäude realisiert werden sollten.
3. Alle mit dem Abschluss und der Durchführung des Kaufvertrages verbundenen Kosten
einschließlich der Grunderwerbsteuer sind von der Käuferin zu tragen.
Das Grundstück Schwalbenweg 6 liegt in keinem gültigen Bebauungsplangebiet. Die Zulässigkeit von Bauvorhaben beurteilt sich hier nach den Maßgaben des § 34 BauGB, wonach bereits heute eine Bebauung auf der rückwärtigen Fläche möglich wäre.
Für den Fall, dass ggf. zu einem späteren Zeitpunkt eine Bebauung auf der rückwärtigen Teilfläche von ca. 300 m² (s. Lageplan, Anlage 4) realisiert wird, ist ein Betrag in Höhe von EUR 5.697,12 nachzuzahlen. Der Nachzahlungsbetrag wird durch Bindung an den Verbraucherpreisindex wertgesichert. Der Differenzbetrag ergibt sich aus der Differenz des Bodenrichtwertes nach Übergrößenberechnung und dem Bodenrichtwert ohne Übergrößenberechnung. Diese Verpflichtung wird abgesichert durch ein Bebauungsverbot. Die Käuferin ist verpflichtet, diesen Hinweis bei Weiterveräußerung weiterzugeben.
Der Erbbauberechtigten wurde der Kaufpreis auf ihre Nachfrage hin am 21.10.2021 schriftlich mitgeteilt. Die Erbbauberechtigte hat am 03.11.2021 schriftlich erklärt, dass sie das Erbbaugrundstück erwerben möchte.
Der Kaufpreis errechnet sich auf Grundlage der Bodenrichtwertekarte (Stand 31.12.2020) des Gutachterausschusses für Grundstückswerte zuzüglich 10 % gem. der Geschäftsanweisung über die Transparenz von Grundstücksverkäufen vom 12.08.2015 (Ziffer 5 – Preisbildung) gemäß Anlage 2
Gem. dem Bürgerschaftsbeschluss vom 20.06.1974 (Drs.Nr. 77) werden folgende Eckpunkte im Kaufvertrag zusätzlich vereinbart:
- Vorkaufsrecht für alle Verkaufsfälle mit einer Frist von 10 Jahren.
Durch den Verkauf entfällt ein jährlicher Erbbauzins von z.Z. EUR 82,48.
Es ist der mit dem Bereich Recht abgestimmte Muster-Kaufvertrag zu verwenden
Finanz. Auswirkung
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Beteiligung von Kindern und Jugendlichen |
| Ja | ||||||||||
gem. § 47 f GO ist erfolgt: | X | Nein- Begründung:
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Die Maßnahme ist: | X | neu | ||||||||||
| X | freiwillig | ||||||||||
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| vorgeschrieben durch: | ||||||||||
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Finanzielle Auswirkungen: | X | Ja (Anlage 1) | ||||||||||
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| Nein | ||||||||||
Auswirkung auf den Klimaschutz: | X | Nein |
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| Ja – Begründung: |
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Begründung der Nichtöffentlichkeit gem. § 35 GO:
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Die Erbbauberechtigte hat schriftlich erklärt (s. Anlage 3), dass sie eine Behandlung der Vorlage im öffentlichen Teil der Sitzung wünscht. |
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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110,2 kB
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2
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34,2 kB
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3
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(wie Dokument)
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342,7 kB
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4
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(wie Dokument)
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2,3 MB
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