ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2022/10865

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Das Bundesprogramm „Demokratie leben!“ wird vom Bereich Jugendarbeit, in Kooperation mit Sprungtuch e.V., in den Jahren 2022 bis einschließlich 2024 durchgeführt.

Der Übernahme deshrlichen Eigenanteils der HL in Höhe von 13.900,00r die Jahre 2022 bis einschließlich 2024 wird hiermit zugestimmt.

Die haushaltsmäßige Ordnung r 2023 und 2024 ist entsprechend herzustellen.
 

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Das Programm „Demokratie leben!“ ist eine zentrale Säule der Strategie der Bundesregierung zur Extremismusprävention und Demokratieförderung und ist bundesweit größtes und europaweit einzigartiges Demokratieförderprogramm.

Ziel ist die Umsetzung von Projekten zur Förderung des Erhalts und der Stärkung der Demokratie, der Gestaltung von Vielfalt in der Gesellschaft und der Vorbeugung gegen Extremismus.

 

Das Programm besteht aus drei Handlungsfeldern:

  • Demokratieförderung:
    Es wird das Ziel verfolgt, demokratische Teilhabe und zivilgesellschaftliche Konfliktregulierung zu stärken.
  • Vielfaltgestaltung:
    Projekte sollen das Verständnis für die Selbstverständlichkeit von Vielfalt und Respekt, die Anerkennung von Diversität und die Arbeit gegen Ideologien der Ungleichwertigkeit fördern.
  • Extremismusprävention:
    Es werden die zentralen Formen ideologischer Radikalisierung bearbeitet: Rechtsextremismus, islamistischer Extremismus und linker Extremismus.

 

Finanzierung:

jährliche Gesamtausgaben: 138.888,89 €

rderung durch Bund 125.000,00 €

Eigenanteil der HL 13.888,89 €

 

Mit dem Eigenanteil in Höhe von 13.900,00 pro Jahr durch die HL werden jährliche Bundesmittel in Höhe von 125.000,00 € eingeworben.

Das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben bat ausdrücklich um einen Beschluss zur Sicherstellung der überjährigen Finanzierung des Eigenanteils der HL, da dies erhebliche Verwaltungsvereinfachungen für Bund und HL bedeuten würde (Wegfall von Folgeanträgen, weniger umfangreiches Berichtswesen, etc.). Dem Wunsch nach Verwaltungsvereinfachung wird anhand dieser Vorlage nachgekommen, auch wenn aufgrund der Summe die Verwaltung auch ohne ausdrücklichen Beschluss solche freiwilligen Leistungen vornehmen darf.


 

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Finanz. Auswirkung

 

Bereiche/Projektgruppen

Ergebnis

1.201 Haushalt und Steuerung

zustimmend

 

 

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

x

Nein- Begründung:

Die Interessen von Kindern und Jugendlichen sind nicht unmittelbar betroffen.

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist:

 

neu

 

x

freiwillig

 

 

vorgeschrieben durch: 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

x

Ja (Anlage 1)

 

 

Nein

 

Auswirkung auf den Klimaschutz:

x

Nein

 

 

Ja Begründung:

 

 

 

 

 

 

Begründung der Nichtöffentlichkeit

gem. § 35 GO:

 

 

 

 

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Anlagen

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