ALLRIS - Vorlage

Interfraktioneller Antrag - VO/2022/10782

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag


Der Bürgermeister wird gebeten, r die Hansestadt Lübeck eine Satzung zu erlassen, die eine tterung von Möwen, Schwänen, Enten, Krähen, Wildtauben, Wildschweinen,chsen und Waschbären untersagt. Dieses Verbot soll auch das Auslegen von Futter- und Lebensmitteln, die erfahrungsgemäß von den aufgeführten Tieren aufgenommen werden, umfassen.

Dabei kann sich an Regelungen der Landeshauptstadt Kiel orientiert werden. Der Lübecker Bürgerschaft ist zu ihrer nächsten Sitzung ein entsprechender Satzungsentwurf entgegen zu bringen.
 

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Immer wieder kommt es durch die unsachgemäße Fütterung von den o.a. Tieren zu einem Gefährdungspotential für Mensch und Tier. Deshalb ist es in immer mehr Orten, vorzugsweise auch stenstädten, durch Verordnungen untersagt, z.B. Tauben und Wasservögel zu füttern. Letztlich geht es dabei um die Abwendung von Gefahren für die öffentliche Sicherheit. Das Füttern der Möwen, Tauben und Krähen führt zu erheblichen Belästigungen, da die Tiere auf diese Weise die natürliche Scheu und Distanz verlieren und an die Futterstellen und das Füttern gewöhnt werden. Die Vögel werden bei enttäuschter Futtererwartung zunehmend aggressiv und attackieren gelegentlich auch Personen, die Speisen verzehren.

 

Zudem plündern die Tiere öffentliche Abfallbehälter in z.B. Parkanlagen und zur Abholung bereitgestellte Gelbe Säcke. Der dadurch verursachte Lärm, die Verunreinigungen sowie die Beschädigungen von Bauwerken und Denkmälern durch Vogelkot, sind zunehmend Ärgernisse für die Allgemeinheit. Weiterhin soll die Satzung auch ein Verbot der Fütterung von Waschbären, Wildschweinen, Füchsen, Mardern und anderen wildlebenden Tieren beinhalten.

 

Die aufgeführten Tiere finden in den naturbelassenen Gebieten in und um Lübeck genug Futter. Die Fütterung stellt daher eine falsch verstandene Tierliebe dar, die Probleme schafft bzw. vergrößert. Das oftmals nicht tiergerechte Füttern (z.B. mit Brötchen, Eis-waffeln, Pommes) ist zudem für die Tiere gesundheitsschädlich.


 

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