ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2022/10757

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Elternbeitragssatzung für Kindertagespflege in Lübeck gem. Anlage 1 wird beschlossen. Die Satzung tritt ckwirkend zum 01.01.2022 in Kraft.

 

 

 

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Durch Änderung des Kindertagesförderungsgesetzes Schleswig-Holstein (KiTaG) zum 01.01.2022 wurde für die Betreuung von unter dreijährigen Kindern ein Höchstbetrag von 5,80 EUR je Stunde festgesetzt. Dieser gilt gem. § 50 KitaG auch für die Kindertagespflege. Um die Elternbeiträge rechtswirksam festsetzen zu können, muss die Elternbeitragssatzung rückwirkend zum 01.01.2022 geändert werden.


Das Land Schleswig-Holstein hat Mittel zur Erstattung der Beitragssenkung an die örtlichen Träger bereitgestellt. Allerdings ist das Verfahren zur Erstattung noch nicht abschließend geklärt. Zum jetzigen Zeitpunkt kann daher nicht mit Sicherheit gesagt werden, ob die Beitragsabsenkungr die Hansestadt Lübeck tatsächlich kostenneutral verläuft.


 

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Finanz. Auswirkung

 

Bereiche/Projektgruppen

Ergebnis

1.160 - Frauenbüro

 

1.201 - Haushalt und Steuerung

Zustimmend

1.300 - Recht

Keine rechtlichen Bedenken

KEV / SEV

Zustimmend

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

X

Nein- Begründung:

Keine unmittelbare Betroffenheit

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist:

 

neu

 

 

freiwillig

 

X

vorgeschrieben durch: 

 

 

Kindertagesförderungsgesetzes Schleswig-Holstein (KiTaG)

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

X

Ja (s. Begründung)

 

 

Nein

 

Auswirkung auf den Klimaschutz:

X

Nein

 

 

Ja Begründung:

 

 

 

 

 

 

Begründung der Nichtöffentlichkeit

gem. § 35 GO:

 

 

 

 

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Anlagen

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