Beschlussvorlage öffentlich - VO/2021/10495
Grunddaten
- Betreff:
-
Possehl Förderung für das Digitales Kulturwerk Lübeck
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage öffentlich
- Federführend:
- 1.103 - Digitalisierung, Organisation und Strategie
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Senat
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zur Entscheidung
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Erledigt
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Ausschuss für Kultur und Denkmalpflege
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zur Entscheidung
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Feb 14, 2022
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Erledigt
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Hauptausschuss
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zur Entscheidung
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Feb 22, 2022
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Erledigt
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Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck
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zur Entscheidung
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Feb 25, 2022
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Im Zuge des Rahmenkonzeptes Digitale Strategie (VO/2020/08509), Themenfeld Freizeit und Kultur wurde das Digitale Kulturwerk Lübeck als erstes konkretes Modellprojekt durch die Bürgerschaft im Januar 2020 beschlossen. Als strategisches Ziel im Rahmen dieses Projektes wurde definiert, digital vorhandene Daten von Kulturgütern für die Interessierte bedarfsgerecht aufbereitet werden. Zusätzlich sollen bisher nicht digital vorhandene Daten von Kulturgütern digitalisiert und der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Ziel des Projektes ist es ein virtuell begehbares 3D-Modell der Altstadtinsel der Hansestadt Lübeck zu kreieren, das sowohl von Bürger:innen als auch von Besucher:innen genutzt werden kann. Beispielsweise um bisher nicht öffentlich zugänglichen Kulturschätze wie zum Beispiel Wandmalereien oder historischen Räume in privaten Immobilien zugänglich zu machen.
Im Rahmen der Vorlage „Organisatorische Umsetzung des Rahmenkonzeptes Digitale Strategie“ (VO/2020/09004) wurde von der Bürgerschaft im August 2020 bereits eine Planstelle zur Steuerung des Projektes freigegeben und im Stellenplan des Haushaltes verankert.
Im Einklang mit dem Rahmenkonzept Digitale Strategie wird angestrebt für die Umsetzung der Digitalen Strategie weitere Fördergelder einzuwerben. Dieses hat die Hansestadt Lübeck erfolgreich umgesetzt, zum einen indem die Förderung des Bundesministeriums des Innern für Modellprojekte Smart City gewonnen werden konnte (Beschluss der Bürgerschaft VO\2020\08755 vom März 2020). Darüber hinaus konnte die Hansestadt Lübeck eine weitere Förderung erfolgreich bei der Possehl Stiftung für das Digitale Kulturwerk Lübeck als Spende einwerben.
Die Fördermittel des BMI werden dabei für die technische Umsetzung eingesetzt und die Mittel der Possehl-Stiftung für die Aufwendungen, die für eine Projektleitung des Projektes Digitales Kulturwerk Lübeck im Zeitraum vom 01.01.2022 bis 31.12.2028 entstehen. Insgesamt beläuft sich die Possehl-Förderung auf 585.748,96 EURO und erstreckt sich über sieben Jahre.
Es handelt sich bei dieser Spende um eine Mehrfachspende.
Für die Mehrfachspende gilt nach Abschnitt II. der Dienstanweisung zur Umsetzung von § 76 Abs. 4 GO:
Leistet ein/e Geber:In in einem Haushaltsjahr mehrere Spenden, deren Gesamtwert die Wertgrenze für die Zuständigkeit als Einzelspende überschreitet, so entscheidet vom Zeitpunkt der Überschreitung der Wertgrenze das unter Zugrundelegung der Höhe des Gesamtwertes der Spenden zuständige Organ über die Annahme oder Vermittlung der Spenden.
Mit der Spende über 585.748,96 Euro erreicht die Spendensumme der Possehl-Stiftung im Jahr 2021 einen Gesamtwert von 15.439.548,96 Euro. Im Zuge des Mehrfachspendenverfahrens ist die Bürgerschaft nach der am 21.03.2013 von ihr beschlossenen Delegationsregelung für die Annahme dieser Einzelspende über 585.748,96 Euro zuständig..
Finanz. Auswirkung
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Beteiligung von Kindern und Jugendlichen |
| Ja | ||||||||||
gem. § 47 f GO ist erfolgt: | X | Nein- Begründung:
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Die Maßnahme ist: |
| neu | ||||||||||
| X | freiwillig | ||||||||||
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| vorgeschrieben durch: | ||||||||||
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Finanzielle Auswirkungen: | X | Ja | ||||||||||
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| Nein | ||||||||||
Auswirkung auf den Klimaschutz: | X | Nein |
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| Ja – Begründung: |
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Begründung der Nichtöffentlichkeit gem. § 35 GO:
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Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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130,3 kB
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2
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(wie Dokument)
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46,7 kB
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