ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2022/10749

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Rahmenvertrag über die Lieferung von Schulbüchern für die Schuljahre 2022/2023, 2023/2024, 2024/2025 und 2025/2026 wird europaweit ausgeschrieben.

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Die Hansestadt beck schließt regelmäßig Rahmenverträge über die Lieferung von Schulbüchern für die Schulen der Hansestadt Lübeck ab. Ziel ist es, dass alle Schulen ihre Schulbücherbestellungen ohne weitere Vergabeverfahren vornehmen können. Dieses gilt sowohl für Neu- als auch Ergänzungslieferungen.

Die bestehenden 3 Rahmenverträge gemäß VO/2018/05646 sind 2021 letztmalig verlängert worden und laufen am 31.07.2022 aus. Die neuen Rahmenverträge sollen vom 01.08.2022 bis 31.07.2024 gelten; eine Option auf zweimalige Verlängerung um jeweils ein Jahr wird vereinbart.

Nach den Vorjahresdaten ist von folgendem Bedarf bzw. Bestellumfang auszugehen:

 

Schulbücher für Förderzentren, Grund- und Berufsschulen ca.   95.000 €/Jahr brutto

Schulbücher für Gymnasien ca. 175.000 €/Jahr brutto

Schulbücher für Gemeinschaftsschulen ca. 187.500 €/Jahr brutto

 

Die bisherigen Mengen werden Grundlage der neuen Ausschreibung und die Vergabe erfolgt in 3 Losen. Der Auftragswert beträgt ca. 457.500 EUR pro Jahr, der Gesamtauftragswert für die Schuljahre 2022/2023, 2023/2024 und der Verlängerungsoption für die Schuljahre 2024/2025 und 2025/2026 beträgt somit ca. 1.830.000,- EUR brutto.

Damit liegt der Auftragswert über dem Schwellenwert für europaweite Ausschreibung von 215.000 EUR netto (230.050 EUR brutto) und es ist ein europaweites offenes Verfahren durchzuführen.

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Finanz. Auswirkung

Beteiligte Bereiche/Projektgruppen:

Ergebnis:

 

1.102 Logistik, Statistik und Wahlen zustimmend

1.201 Haushalt und Steuerung zustimmend

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

X

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

 

Nein

Begründung:

 

Kinder und Jugendliche sind in den Schulen Beteiligte an der Schulkonferenz und können damit über die Mittelvergabe in den Schulen mitbestimmen

 

 

 

Die Maßnahme ist:

 

neu

 

X

freiwillig

 

 

vorgeschrieben durch: 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

X

Ja (Anlage 1)

 

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Anlagen

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