Antwort auf Anfrage öffentlich - VO/2022/10766-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Antwort auf die Anfrage AM Sascha Luetkens (DIE LINKE): Corona und Kinderbetreuung in Lübeck - Luftfilter und CO²-Ampeln
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antwort auf Anfrage öffentlich
- Federführend:
- 4.041 - Fachbereichsdienste
- Beteiligt:
- 4.511 - Städtische Kindertageseinrichtungen
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Senat
|
zur Senatsberatung
|
|
|
●
Erledigt
|
|
Hauptausschuss
|
zur Kenntnisnahme
|
|
|
|
Feb 8, 2022
|
Für die Umsetzung und Erarbeitung von Hygienekonzepten im Rahmen der Corona-Pandemie ist grundsätzlich der jeweilige Träger der Kindertagesbetreuung verantwortlich. Die Konzepte sind individuell an die örtlichen Gegebenheiten anzupassen. Die Grundsätze für Schutzmaßnahmen in der Kindertagebetreuung gibt das Land Schleswig-Holstein vor (siehe Anlage 1 „Kinderbetreuung unter Pandemiebedingungen sicher umsetzen – zentrale Anpassungen für einen erhöhten Schutz“). Hiernach sind Luftfilter oder CO²-Ampeln kein Standard.
Die Hansestadt Lübeck hat sich auf Basis der Empfehlungen des Bundesumweltamtes und der Förderung durch den Bund/das Land entscheiden für die Kindertagesstätten in städtischer Trägerschaft mit Räumen der Kategorie 2 Luftfilter zu beschaffen. Darüber hinaus wurden CO²-Ampeln in den Kindertagesstätten in städtischer Trägerschaft zum Standard erklärt. Als Erlaubnisbehörde für die Kindertagespflege sind keine Räumlichkeiten der Kategorie 2 bekannt, so dass hier auch keine Förderung gem. Bundes-/Landesrichtlinie in Frage käme.
Im Folgenden wird sich im Rahmen der Beantwortung auf die Räume von Kindertagesstätten in städtischer Trägerschaft der Kategorie 2 gem. Definition des Umweltbundesamtes (https://www.umweltbundesamt.de/themen/lueftung-lueftungsanlagen-mobile-luftreiniger-an)
bezogen, auf welche auch die Richtlinie zur Umsetzung des Förderprogramms zur Verbesserung des Infektionsschutzes in Schulen und Kindertageseinrichtungen durch mobile Luftfilter (Förderprogramm Mobile Luftreiniger) abstellt (Anlage 2).
Frage 1, 3 und 4:
Wie viele Luftfilter und CO²-Ampeln wurden seit Beginn der Corona-Pandemie in Kitas und von Kindertagespflegepersonen angeschafft?
Welche Luftfilter-Modelle und CO²-Ampeln-Modelle wurden seit Beginn der Corona-Pandemie in Kitas angeschafft?
Über welche Wege wurden die jeweiligen Luftfilter und CO²-Ampeln finanziert?
Antwort:
Es wurden vier mobile Luftfilter (Modell PHS Aircleaner Pro Silent M bzw. XL) und 146 CO²-Ampeln (Modell Dräger X-Node) geordert.
Die Finanzierung läuft zum einen über das o.g. Förderprogramm, zum anderen aus dem städtischen Haushalt.
Frage 2:
Wie viele Kitas verfügen über mehr als einen Luftfilter und eine CO²-Ampel? Wie viele Kitas verfügen über keine(n) Luftfilter und/oder CO²-Ampel?
Antwort:
Eine Kita verfügt über mehr als einen Luftfilter.
Alle städtischen Kitas verfügen über eine CO²-Ampel bzw. sind als SMART-Kita entsprechend ausgestattet.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
|
(wie Dokument)
|
136,5 kB
|
|||
|
2
|
(wie Dokument)
|
146,6 kB
|
