ALLRIS - Vorlage

Antwort auf Anfrage öffentlich - VO/2022/10766-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Antwort auf die Anfrage AM Sascha Luetkens (DIE LINKE): Corona und Kinderbetreuung in Lübeck - Luftfilter und CO²-Ampeln


 

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r die Umsetzung und Erarbeitung von Hygienekonzepten im Rahmen der Corona-Pandemie ist grundsätzlich der jeweilige Träger der Kindertagesbetreuung verantwortlich. Die Konzepte sind individuell an die örtlichen Gegebenheiten anzupassen. Die Grundsätze für Schutzmaßnahmen in der Kindertagebetreuung gibt das Land Schleswig-Holstein vor (siehe Anlage 1 „Kinderbetreuung unter Pandemiebedingungen sicher umsetzen zentrale Anpassungen für einen erhöhten Schutz“). Hiernach sind Luftfilter oder CO²-Ampeln kein Standard.

 

Die Hansestadt Lübeck hat sich auf Basis der Empfehlungen des Bundesumweltamtes und der Förderung durch den Bund/das Land entscheiden für die Kindertagesstätten in städtischer Trägerschaft mit Räumen der Kategorie 2 Luftfilter zu beschaffen. Darüber hinaus wurden CO²-Ampeln in den Kindertagesstätten in städtischer Trägerschaft zum Standard erklärt. Als Erlaubnisbehörde für die Kindertagespflege sind keine Räumlichkeiten der Kategorie 2 bekannt, so dass hier auch keine Förderung gem. Bundes-/Landesrichtlinie in Frage käme.

 

Im Folgenden wird sich im Rahmen der Beantwortung auf die Räume von Kindertagesstätten in städtischer Trägerschaft der Kategorie 2 gem. Definition des Umweltbundesamtes (https://www.umweltbundesamt.de/themen/lueftung-lueftungsanlagen-mobile-luftreiniger-an)

bezogen, auf welche auch die Richtlinie zur Umsetzung des Förderprogramms zur Verbesserung des Infektionsschutzes in Schulen und Kindertageseinrichtungen durch mobile Luftfilter (Förderprogramm Mobile Luftreiniger) abstellt (Anlage 2).

Frage 1, 3 und 4:

 

Wie viele Luftfilter und CO²-Ampeln wurden seit Beginn der Corona-Pandemie in Kitas und von Kindertagespflegepersonen angeschafft?

 

Welche Luftfilter-Modelle und CO²-Ampeln-Modelle wurden seit Beginn der Corona-Pandemie in Kitas angeschafft?

 

Über welche Wege wurden die jeweiligen Luftfilter und CO²-Ampeln finanziert?

 

Antwort:

 

Es wurden vier mobile Luftfilter (Modell PHS Aircleaner Pro Silent M bzw. XL) und 146 CO²-Ampeln (Modell Dräger X-Node) geordert.

 

Die Finanzierung läuft zum einen über das o.g. Förderprogramm, zum anderen aus dem städtischen Haushalt.

 

 

Frage 2:

 

Wie viele Kitas verfügen über mehr als einen Luftfilter und eine CO²-Ampel? Wie viele Kitas verfügen über keine(n) Luftfilter und/oder CO²-Ampel?


Antwort:

 

Eine Kita verfügt über mehr als einen Luftfilter.

 

Alle städtischen Kitas verfügen über eine CO²-Ampel bzw. sind als SMART-Kita entsprechend ausgestattet.

 

 

 

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Anlagen

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