ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2022/10753

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag


Die Widmung der Verkehrsflächen Baumschulweg, Steckling und Wildrosenring in der Gemarkung Schönböcken, Flur 2, die Flurstücke 234 und 297 gemäß Anlage 1 mit einer erstmaligen Einstufung gemäß § 3 Abs. (1), Ziffer 3 a Straßen- und Wegegesetz Schleswig-Holstein (StrWG) als Gemeindestraße - Ortsstraße wird beschlossen.

 


 

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Auf der Grundlage des rechtskräftigen Bebauungsplans B-Plan 23.19.00 Dornbreite / Medenbreite und dem diesbezüglichen Erschließungsvertrag vom 04.07.2018 zwischen der Hansestadt Lübeck und der Grundstücksgesellschaft Howingsbrook GmbH & Co. KG, Wisbystraße 2, 23558 Lübeck, wurden die öffentlichen Verkehrsflächen Baumschulweg, Steckling und Wildrosenring ausgebaut.

Gemäß Übernahmevereinbarung vom 17.12./22.12.2021 hat der Erschließungsträger die Erschließungsanlagen Baumschulweg, Steckling und Wildrosenring mit Ablauf des 17.12.2021 an die Hansestadt Lübeck übergeben.

Mit der Übergabe liegt die Widmungsvoraussetzung nach § 6 Abs. 3 StrWG vor. Das Eigentum an den Flurstücken 234 und 297 wird vom Erschließungsträger noch auf die Hansestadt Lübeck übergehen.

Die Widmung umfasst die nachfolgend genannten Flächen gemäß Lageplan (Anlage 1):

Gemarkung: Schönböcken

Flur:

Flurstücke:

Baumschulweg, Steckling und Wildrosenring

2

234

297

Die erstmalige Einstufung erfolgt gemäß § 3 Abs. 1, Ziffer 3 a StrWG als Gemeindestraße - Ortsstraße.

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

Bereiche/Projektgruppen

Ergebnis

Der Erschließungsträger

Zustimmung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

X

Nein- Begründung:

Eine gesonderte Beteiligung von Kindern und Jugendlichen ist mangels spezifischer Betroffenheit nicht erfolgt.

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist:

 

neu

 

 

freiwillig

 

X

vorgeschrieben durch: 

 

 

Straßen- und Wegegesetz für Schleswig-Holstein in der Fassung der Bekanntmachung vom 25.11.2003.

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja (Anlage 1)

 

X

Nein

 

Auswirkung auf den Klimaschutz:

X

Nein

 

 

Ja Begründung:

 

 

 

 

 

 

Begründung der Nichtöffentlichkeit

gem. § 35 GO:

 

 

 

 

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Anlagen

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