Beschlussvorlage öffentlich - VO/2021/10546
Grunddaten
- Betreff:
-
Anerkennung eines Trägers der freien Jugendhilfe gem. § 75 SGB VIII hier: Tierschutz Jugend Lübeck
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage öffentlich
- Federführend:
- 4.513 - Jugendarbeit
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Senat
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zur Senatsberatung
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●
Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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zur Entscheidung
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Feb 3, 2022
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Die im Beschlussvorschlag aufgeführte Tierschutz Jugend Lübeck hat ihre Anerkennung nach § 75 SGB VIII als freier Träger der Jugendhilfe beantragt.
Die Tierschutz Jugend hat ihren Sitz in der Hansestadt Lübeck. Daraus ergibt sich die Zuständigkeit für das Anerkennungsverfahren durch den Bereich Jugendarbeit-Jugendamt-.
Die Anerkennung erfolgt auf der Grundlage des §75 SGB VIII in Verbindung mit der Landesverordnung über die Voraussetzungen für die Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe vom 31.12.2019:
1. Die Tierschutz Jugend Lübeck ist auf dem Gebiet der Jugendhilfe im Sinne des § 1 SGB VIII tätig.
2. Die Tierschutz Jugend Lübeck hat über den Verein den Nachweis seiner Gemeinnützigkeit durch das Finanzamt Lübeck erbracht.
3. Die Tierschutz Jugend Lübeck lässt aufgrund seiner fachlichen und personellen Voraussetzungen erwarten, dass er einen wesentlichen Beitrag zur Erfüllung der Aufgaben der Jugendhilfe zu leisten im Stande ist.
4. Die Tierschutz Jugend Lübeck bietet aufgrund ihrer vorgelegten Vereinssatzung und Jugendordnung die Gewähr für eine den Zielen des Grundgesetztes förderliche Arbeit.
5. Die Tierschutz Jugend Lübeck ist über den Verein in das Vereinsregister beim Amtsgericht Lübeck eingetragen.
Der Bereich Jugendarbeit-Jugendamt- hat die eingereichten Unterlagen geprüft und stellt fest, dass die Voraussetzungen für eine Anerkennung vorliegen. Die Arbeit des Vereins ist in dem Bereich Jugendarbeit-Jugendamt- langjährig bekannt.
Im Beirat für Jugendpflege hat der Verein die Schwerpunkte seiner Vereinsarbeit dargestellt (siehe Anlage). Der Beirat hat die Anerkennung gem. § 75 SGB VIII empfohlen.
Aus der Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe gem. § 75 SGB VIII selbst kann kein Anspruch auf finanzielle Förderung seitens der Hansestadt Lübeck abgeleitet werden.
Finanz. Auswirkung
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Beteiligung von Kindern und Jugendlichen |
| Ja | ||||
gem. § 47 f GO ist erfolgt: | X | Nein- Begründung:
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Die Maßnahme ist: |
| neu | ||||
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| freiwillig | ||||
| X | vorgeschrieben durch: | ||||
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| § 75 SGB VIII | ||||
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Finanzielle Auswirkungen: |
| Ja (Anlage 1) | ||||
| X | Nein | ||||
Auswirkung auf den Klimaschutz: | X | Nein |
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| Ja – Begründung: |
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Begründung der Nichtöffentlichkeit gem. § 35 GO:
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Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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108,2 kB
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6
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