ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2021/10697

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

1. r den im Stadtteil Moisling Süd westlich des Oberbüssauer Wegs und südlich der Bahnstrecke Hamburg - Lübeck gelegenen und im beiliegenden Übersichtsplan (Anlage 1) umgrenzten Bereich wird der Bebauungsplan 21.09.00 Moisling Süd/ Solarpark - aufgestellt.

 

 Der Flächennutzungsplan der Hansestadt Lübeck wird für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes 21.09.00 Moisling Süd/ Solarpark - im Parallelverfahren nach § 8 Abs. 2 BauGB geändert (142. Änderung).

 

 Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes und der Änderung des Flächennutzungsplanes sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung eines Solarparks als Solarthermieanlage zur Versorgung des Fernwärmenetzes im Stadtteil Moisling geschaffen werden.             

 

2. Die Aufstellungsbeschlüsse sind gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

 

3. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB soll in Form eines zweiwöchigen Aushanges durchgeführt werden; parallel dazu werden die Unterlagen auf den Internetseiten der Hansestadt einsehbar sein.

 

 

 

 


 

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Siehe Anlage 2
 

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Finanz. Auswirkung

 

Bereiche/Projektgruppen

Ergebnis

1.201 Haushalt und Steuerung

zustimmend

2.280 Wirtschaft und Liegenschaften

zustimmend

3.370 Feuerwehr

zustimmend

3.390 Umwelt, Natur- und Verbraucherschutz

zustimmend

3.700 Entsorgungsbetriebe

zustimmend

4.491 Archäologie und Denkmalpflege

zustimmend

5.660 Stadtgrün und Verkehr

zustimmend

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

X

Nein- Begründung:

Dem Beschluss zur Aufstellung eines Bebauungsplanes geht regelmäßig keine Öffentlichkeitsbeteiligung voraus. Kinder und Jugendliche werden im weiteren Verfahren im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 BauGB beteiligt. Eine darüber hinausgehende besondere Beteiligung von Kindern und Jugendlichen gemäß § 47 f GO ist nicht vorgesehen, da die Belange von Kindern und Jugendlichen durch den aufzustellenden Bebauungsplan nicht in besonderem Maße berührt werden.

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist:

 

neu

 

 

freiwillig

 

X

vorgeschrieben durch: 

 

 

BauGB

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja (Anlage 1)

 

X

Nein (zu den mittelbaren finanziellen Auswirkungen siehe Pkt. 5 der Begründung)

 

Auswirkung auf den Klimaschutz:

 

Nein

 

X

Ja Begründung:

 

 

Die Auswirkungen der Umsetzung der Planung auf das Klima sowie vorgesehene Maßnahmen zum Klimaschutz werden im weiteren Verfahren ermittelt und in der Begründung zum Bebauungsplan dargelegt werden.

 

 

 

Begründung der Nichtöffentlichkeit

gem. § 35 GO:

 

 

 

 

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Anlagen

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