Beschlussvorlage öffentlich - VO/2021/10105
Grunddaten
- Betreff:
-
AUSTAUSCHVORLAGE zu VO/2020/08956: Konzept zur Modernisierung des Wochenmarktwesens in der Hansestadt Lübeck
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage öffentlich
- Federführend:
- 2.280 - Wirtschaft und Liegenschaften
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Senat
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zur Senatsberatung
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Erledigt
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Wirtschaftsausschuss und Ausschuss für den Kurbetrieb Travemünde
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zur Vorberatung
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Nov 8, 2021
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Jan 10, 2022
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Feb 14, 2022
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Erledigt
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Hauptausschuss
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zur Vorberatung
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Nov 23, 2021
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Feb 22, 2022
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Erledigt
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Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck
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zur Entscheidung
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Nov 25, 2021
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Feb 25, 2022
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In den vergangenen Jahren konnte in der Hansestadt Lübeck ein Rückgang des Marktgeschehens beobachtet werden. Der allgemeine Trend des sich verändernden Kaufverhaltens hat im Ergebnis auch vor dem Lübecker Wochenmarkt und seinen unterschiedlichen Standorten nicht Halt gemacht. Immer weniger Menschen kaufen regelmäßig auf dem Wochenmarkt ein. Zudem hat die flächendeckende Entwicklung von Vollsortimentern und Discount-Märkten mit Frischeangebot im gesamten Stadtgebiet, auch die zuletzt entstandenen vier größeren Lebensmittelversorger im Altstadtkern, zu einem weiteren Abfluss von Kaufkraft an einzelnen Standorten des Wochenmarktes geführt. Verbunden mit dauerhaft hohen Verwaltungskosten und einer seit Jahren stagnierenden Marktgebühr führte dies in der Folge beim BgA Märkte zu erheblichen Defiziten, die sich in den vergangenen drei Jahren auf rd. 520.000 Euro summieren. Der Bereich Wirtschaft und Liegenschaften hält daher eine Neubetrachtung des Lübecker Wochenmarktwesens für zwingend geboten.
Folgende Ziele sollen erreicht werden:
- Steigerung der Attraktivität und eine Modernisierung des Lübecker Wochenmarktwesens und seiner Standorte mit Verbleib in städtischer Hand
- Sicherung der Zukunftsfähigkeit des Lübecker Wochenmarktes durch u.a. angepasste Angebote
- Sicherstellung eines dauerhaft ausgeglichenen Haushalts
Ein finanziell auskömmlicher, zukunftsfähiger Betrieb des Marktwesens in städtischer Hand mit einem attraktiven Angebot an Waren ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Im beiliegenden Konzept, welches hier in überarbeiteter Fassung vorgelegt wird, soll im Einzelnen dargestellt werden, welche Maßnahmen zu treffen sind, um dieses Ziel zu erreichen. Die daraus folgenden notwendigen Änderungen der Marktfestsetzung, der Wochenmarktsatzung sowie der Marktgebührensatzung stellen dafür eine zwingende Voraussetzung dar und werden durch die Verwaltung über separate Beschlussvorlagen der Bürgerschaft vorgelegt.
Finanz. Auswirkung
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Beteiligung von Kindern und Jugendlichen |
| Ja | ||||||||||
gem. § 47 f GO ist erfolgt: | x | Nein- Begründung:
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Die Maßnahme ist: | x | neu |
| x | freiwillig |
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| vorgeschrieben durch: |
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Finanzielle Auswirkungen: |
| Ja (Anlage 1) |
| x | Nein |
Auswirkung auf den Klimaschutz: |
| Nein |
| x | Ja – Begründung: |
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| Die Versorgung mit regional produzierten Lebensmitteln kann aufgrund des kürzeren Weges zum Kunden zu CO2-Einsparungen führen. |
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Begründung der Nichtöffentlichkeit gem. § 35 GO:
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Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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3,9 MB
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