ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2021/10453

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

1. Das mit einem bis zum 31.12.2056 befristeten Erbbaurecht zugunsten Frau Alexandra Flavia Sternfeld Casasnovas belastete Grundstück in Lübeck, Schmaler Lehmberg 28 zur Größe von 954 ist an die Erbbauberechtigte zu einem Kaufpreis in Höhe von 212.398,56 EUR zu verkaufen.

 

2. Alle mit dem Abschluss und der Durchführung des Kaufvertrages verbundenen Kosten
    einschließlich der Grunderwerbsteuer sind von deruferin zu tragen.

 

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Das Grundstück Schmaler Lehmberg 28 liegt in keinem rechtskräftigen Bebauungsplangebiet. Die Zulässigkeit von Vorhaben richtet sich hier nach den Maßgaben des § 34 BauGB, wonach zurzeit Baurecht für eine Bebauung in zweiter Reihe nicht besteht.

 

Der Erbbauberechtigten wurde der Kaufpreis auf ihre Nachfrage hin am 29.06.2021 schriftlich mitgeteilt. Die Erbbauberechtigte hat am 27.08.2021 schriftlich erklärt, dass sie das Erbbaugrundstück erwerben möchte.

 

Der Kaufpreis errechnet sich auf Grundlage der Bodenrichtwertekarte (Stand 31.12.2020) des Gutachterausschusses für Grundstückswerte zuzüglich 10 % gem. der Geschäftsanweisung über die Transparenz von Grundstücksverkäufen vom 12.08.2015 (Ziffer 5 Preisbildung) gemäß Anlage 2.

 

Gem. dem Bürgerschaftsbeschluss vom 20.06.1974 (Drs.Nr. 77) werden folgende Eckpunkte im Kaufvertrag zusätzlich vereinbart:

-          Vorkaufsrecht für alle Verkaufsfälle mit einer Frist von 10 Jahren.

 

Durch den Verkauf entfällt ein jährlicher Erbbauzins von z.Z. EUR 211,40.

 

Es ist der mit dem Bereich Recht abgestimmte Muster-Kaufvertrag zu verwenden
 

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Finanz. Auswirkung

 

Bereiche/Projektgruppen

Ergebnis

1.201 Haushalt und Steuerung

Zustimmung

1.300 Recht

Keine rechtlichen Bedenken

5.610 Stadtplanung

Zustimmung

 

 

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

X

Nein- Begründung:

Eine Beteiligung von Kindern und Jugendlichen hat nicht stattgefunden, da Auswirkungen auf Kinder / Jugendliche durch den Verkauf des Grundstückes nicht gegeben sind.

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist:

X

neu

 

X

freiwillig

 

 

vorgeschrieben durch: 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

X

Ja (Anlage 1)

 

 

Nein

 

Auswirkung auf den Klimaschutz:

X

Nein

 

 

Ja Begründung:

 

 

 

Begründung der Nichtöffentlichkeit

gem. § 35 GO:

 

 

 

 

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Anlagen

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