Antrag des Beirates für Senior:innen - VO/2021/10498
Grunddaten
- Betreff:
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Stärkung des Fußverkehrs - Schaffung der Position einer fußverkehrsbeauftragten Person innerhalb der Bauverwaltung
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag des Beirates für Senior:innen
- Federführend:
- 1.100 - Büro der Bürgerschaft
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck
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zur Entscheidung
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Sep 30, 2021
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Nov 25, 2021
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Beschlussvorschlag
Der Bürgermeister möge prüfen, wie die Stelle einer fußverkehrsbeauftragten Person innerhalb des Bereiches Planen und Bauen integriert werden kann. Die Stelle sollte mindestens 50% (halbe Stelle) umfassen.
Folgende Aufgaben wären zu erledigen:
Die/der Mitarbeiter:in ist Lobby für den Fußverkehr und soll Entscheidungen treffen im Sinne des Fußverkehrs. Sie koordiniert alle Themen rund um das Zufußgehen. Die Person ist zuständig für die konzeptionelle Vorbereitung sowie planerische und organisatorische Durchführung
- der Fußwegesanierungen
- der Neuanlage von Fußwegen
- der Durchführung des Runden Tisc
hes Fußverkehr
iIm Einzelnen sind das folgende Aufgaben:
Erarbeitung eines Fußverkehrskonzeptes, wie diese Art der Mobilität und die Bedingungen für den Fußverkehr verbessert werden können:
- Koordinierung und Bündelung von Baumaßnahmen;
- Kriterien und Kategorien für Fußwege unter Nachhaltigkeitsaspekten entwickeln ( Priorisierung,
Sicherheit, Versickerung, Begrünung, Material, Kosten, Anbindung an Radweg und Straße); - die Verkehrssicherheit prüfen, Gefahrenstellen ermitteln;
- Kreuzungen und Gefahrenstellen entschärfen, z.B. wenn Radweg kreuzt;
- Prioritäten setzen (Zustand, Termine für Sanierung);
- die Nachhaltigkeitsaspekte prüfen;
- die Aufenthaltsqualität prüfen;
- die Begrünung im Blick haben;
- auf Meldungen aus der Bevölkerung reagieren;
- die Kostenbetrachtungen;
- die Ladung, die Planung, die Leitung des Runden Tisches Fußverkehr;
- Haushaltsstelle sichern;
- Rechenschaftsbericht.
- Öffentlichkeitsarbeit;
- Zusammenarbeit mit Interessengruppen wie z.B. Senior:innen-, Behinderten- Beiräte.
Begründung
Mobilität beginnt beim Fußverkehr, fristet aber hinsichtlich der strategischen Ausrichtung der Verkehrspolitik ein Schattendasein.
Die dringende Sanierung maroder und gefährlicher Lübecker Fußwege wurde im städtischen Bericht sowie in der Bevölkerungsumfrage des Senior:innenbeirates bestätigt.
Eine Person als Fußwegebeauftragte mit mindestens einer halben Stelle ist unumgänglich und ergibt sich auch aus der Menge der Fußwege überhaupt.
Während andere Städte bereits Planstellen für diese Thematik besetzt haben ( z.B. Leipzig 1 Stelle, Hamburg 2 Stellen), läuft Lübeck auf maroden Wegen hinterher.
Der großen Aufgaben wie im Bericht TO 7.3 „Erhaltungsstrategie Gehwege/ Radwege/ Nebenflächen“ aufgeführt, wird man nur dann gerecht, wenn alle Vorhaben und Ziele von einer Stelle aus koordiniert werden.
