ALLRIS - Vorlage

Interfraktioneller Antrag - VO/2021/10077

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Bürgermeister wird beauftragt, die Haushaltsplanung in Lübeck ab dem Haushalt 2023 grundlegend umzugestalten:

  1. Damit Generationengerechtigkeit und Nachhaltigkeit langfristig Einzug in die städtische Haushaltsplanung finden, wird die Erreichung der Klimaneutralität der Stadt als Leitziel ausgegeben. Die Haushaltsaufstellung soll dem beschlossenen Ziel der Reduktion der Treibhausgasemissionen um 50% bis 2030 im Vergleich zu 2019 ebenso dienen, wie der schnellstmöglichen Einleitung der Schritte zur vollständigen Klimaneutralität im Anschluss.

 

 

  1. Die von der Stadt beschlossene Prioritätensetzung für Investitionen

 

(heute: 1. Öffentlich-rechtliche Verpflichtung wie Brandschutz, Verkehrssicherung usw. 2. Bestehende vertragliche oder gesetzliche Verpflichtungen 3. Fortführung laufender Maßnahmen 4. Vermeidung von Folgekosten 5. Einnahmen generieren, wie z.B. Fördermöglichkeiten, Rentierlichkeit 6. Synergieeffekte durch (organisatorische) Bündelung von Maßnahmen)

wird geändert und das Erreichen der Klimaneutralität sowie die Durchführung von Klimaanpassungsmaßnahmen in die Prioritätenliste vor der aktuellen Ziffer 3. aufgenommen.

  1. Der Bürgermeister wird beauftragt, zum Haushalt 2023 ein auf sieben Jahre angelegtes Tragfähigkeitskonzept vorzulegen, das aufzeigt, welche Aufwendungen im Investitionshaushalt und im konsumtiven Haushalt zur Erreichung der beschlossenen Klimaziele,r Klimaanpassungsmaßnahmen und zur Abfederung sozialer Härten erforderlich sind. Die Investitionsaufwendungen sind in die mittelfristige Finanzplanung einzustellen. Spätestens zum Haushalt 2028 ist das Tragfähigkeitskonzept um eine Planung zu ergänzen, welche Aufwendungen zur Erreichung vollständiger Klimaneutralität nötig sind.

 


 

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Erfolgt mündlich.
 

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