Beschlussvorlage öffentlich - VO/2021/10304
Grunddaten
- Betreff:
-
Haushaltsplan der Kulturstiftung Hansestadt Lübeck für das Haushaltsjahr 2022
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage öffentlich
- Federführend:
- 4.041.7 - Lübecker Museen
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Senat
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zur Senatsberatung
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●
Erledigt
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Hauptausschuss
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zur Vorberatung
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Sep 7, 2021
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Erledigt
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Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck
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zur Entscheidung
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Sep 30, 2021
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Beschlussvorschlag
Aufgrund des § 98 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein wird der Haushaltsplan der Kulturstiftung Hansestadt Lübeck für das Haushaltsjahr 2022 wie folgt festgesetzt:
Im Ergebnisplan mit
| 2.788.500 € |
| 2.788.500 € |
einem Jahresüberschuss/ Fehlbetrag von | 0 € |
im Finanzplan mit
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2.663.600 € |
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2.628.400 € |
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aus Investitions- und Finanzierungstätigkeit | 500 € |
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aus Investitions- und Finanztätigkeit | 9.900 € |
Die Kulturstiftung Hansestadt Lübeck wird durch den Fachbereich Kultur und Bildung der Hansestadt Lübeck verwaltet. Rechtsgrundlagen sind das Landesverwaltungsgesetz i. d. F. vom 30.01.1992 (GVOBl. Nr 4, S. 63), das Stiftungsgesetz vom 13.07.1972 (GVOBl. S. 123) und die Stiftungssatzung.
Seit dem Haushaltsjahr 1974 ist anstelle der Haushaltssatzung der Beschluss der Gemeindevertretung über einen Haushaltsplan der Stiftungen erforderlich. Die Kulturstiftung Hansestadt Lübeck legt den Haushaltsplan 2022 aus diesem Grunde als Vorlage vor.
Die wesentlichen Leistungen, Ziele, Kennzahlen und Strukturdaten der Kulturstiftung sind Bestandteil der Produkthaushaltsseite der Lübecker Museen (Bereich 4.041, Produkt 251001) im städtischen Haushalt. Dort ist auch der städtische Zuschuss an die Kulturstiftung geordnet und ausgewiesen. Im Übrigen wird auf die allgemeinen Erläuterungen zu den Haushaltsplänen der Stiftungen im Vorbericht zum Haushaltsplan der Hansestadt Lübeck 2021, Band I, verwiesen.
Finanz. Auswirkung
Beteiligte Bereiche/Projektgruppen: 1.201 Haushalt und Steuerung zur Zustimmung
Ergebnis: Zugestimmt
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen ☐ Ja
gem. § 47 f GO ist erfolgt: ☒ Nein
Begründung: Nicht betroffen
Die Maßnahme ist: ☐ neu
☐ freiwillig
☒ vorgeschrieben durch: § 98 Abs. 2 GO
Finanzielle Auswirkungen: ☐ Nein
☒ Ja (Anlage 2 und 3)
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
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1
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(wie Dokument)
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579,4 kB
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2
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(wie Dokument)
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55,9 kB
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3
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(wie Dokument)
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77,3 kB
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