Beschlussvorlage öffentlich - VO/2021/10291
Grunddaten
- Betreff:
-
Verlängerung des ganzjährigen Probebetriebs der Priwall-Norderfähre bis zum 30.06.2022
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage öffentlich
- Federführend:
- 5.610 - Stadtplanung und Bauordnung
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Senat
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zur Senatsberatung
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Erledigt
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Bauausschuss
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zur Vorberatung
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Sep 6, 2021
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Erledigt
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Wirtschaftsausschuss und Ausschuss für den Kurbetrieb Travemünde
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zur Vorberatung
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Aug 9, 2021
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Sep 13, 2021
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Erledigt
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Hauptausschuss
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zur Vorberatung
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Sep 28, 2021
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Erledigt
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Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck
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zur Entscheidung
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Sep 30, 2021
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Durch die VO/2020/09238 wurde die Stadtverkehr Lübeck GmbH mit der Durchführung des Fährverkehrs der Priwallfähre für den Zeitraum 01.01.2021 bis 31.12.2046 betraut. Die Ermächtigung stand unter der Bedingung eines positiven Bescheides auf Erteilung der verbindlichen Auskunft auf die Anfrage beim Finanzamt vom 04.08.2020 zum Erhalt des steuerlichen Querverbundes. Der positive Bescheid liegt seit November 2020 vor. Die Betrauungsvereinbarung erhält eine Option, um auch an der Norderfähre den bisher nur im Zeitraum April bis Oktober durchgeführten Fährverkehr auf das ganze Jahr auszuweiten. Um die finanziellen Auswirkungen sowie die Fahrgastpotentiale einschätzen zu können, wurde daher ein Probebetrieb bis zum 31.10.2021 beauftragt.
In der VO/10151/2021 wurde dargestellt, dass auf Grund der Corona-Pandemie aber auch wegen der CovEx-Strategie zur Entzerrung des Tourismus kaum verwertbare Daten im Rahmen des Probebetriebs gesammelt werden konnten. Aus Sicht der Verwaltung fehlt dadurch die Grundlage zur Beurteilung eines ganzjährigen Fährbetriebs. Daher ist es notwendig, den Probebetrieb bis zum 30.06.2022 zu verlängern.
Für die Verlängerung sind in Erweiterung bzw. Anlehnung an die durch die VO/2020/09238-02 ergänzte Beschlussfassung zur VO/2020/09238 folgende Fährzeiten vorgesehen:
Wintersaison 01.11. - 31.03
01.11.2021 – 22.12.2021 | 10.00 Uhr – 20.00 Uhr |
Ferien (23.12.2021 – 09.01.2022) | 10.00 Uhr – 22.30 Uhr |
24.12.2021 | 10.00 Uhr – 17.00 Uhr |
31.12.2021 | 10.00 Uhr – 01.00 Uhr |
10.01.2022 – 31.03.2022 | 10.00 Uhr – 20.00 Uhr |
Vorsaison
01.04.2022 – 30.06.2022 | 10.00 Uhr – 22.30 Uhr |
Die Kosten für die Verlängerung des Probebetriebs vom 01.11.2021 bis zum 30.06.2022 betragen, nach einer Kosteneinschätzung des Stadtverkehrs Lübeck, EUR 219.525,00. Da die Fährzeiten überwiegend in der nachfrageschwächeren Nebensaison erbracht werden, ist im Vergleich zu dem in der VO/2020/09238 genannten Fehlbetrag ein höheres Defizit auszugleichen. Es fehlen die fahrgastreichen und damit einnahmestarken Sommermonate, welche in der Kalkulation zur Vorlage VO/2020/09238 berücksichtigt werden konnten, die bei einem Ganzjahresbetrieb für einen geringeren Zuschussbedarf verantwortlich sind.
Die Kosten für die Hansestadt Lübeck belaufen sich für den Zeitraum 01.11.2021 – 31.12.2021 auf ca. EUR 62.925,00 netto. Der Zuschussbedarf für die zwei Wintermonate ist höher, da November und Dezember zu den nachfrageschwächsten Betriebszeiten zählen. Die erforderlichen Gelder werden im Produkt 547001 zur Verfügung gestellt.
Für das Jahr 2022 fallen Kosten in Höhe von EUR 156.600,00 an. Diese werden im Produkt 547001 im Rahmen der Haushaltsaufstellung für 2022 eingeplant.
Begründung für die Dringlichkeit:
Der bisherige Probebetrieb ist bis zum 31.10.2021 befristet. Der Stadtverkehr benötigt zur Vorbereitung der Verlängerung eine frühzeitige Entscheidung, um die notwendigen Personalkapazitäten bereitstellen zu können.
Finanz. Auswirkung
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Beteiligung von Kindern und Jugendlichen |
| Ja | ||||||||||||
gem. § 47 f GO ist erfolgt: | X | Nein- Begründung:
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Die Maßnahme ist: |
| neu | ||||||||||||
| X | freiwillig | ||||||||||||
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| vorgeschrieben durch: | ||||||||||||
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Finanzielle Auswirkungen: | X | Ja (Anlage 1) | ||||||||||||
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| Nein | ||||||||||||
Auswirkung auf den Klimaschutz: |
| Nein |
| X | Ja – Begründung: |
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| Durch die Bereitstellung und Nutzung der Priwallfähre kann die Nutzung des motorisierten Individualverkehrs reduziert werden. |
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Begründung der Nichtöffentlichkeit gem. § 35 GO:
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Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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187,3 kB
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