Antrag eines Ausschussmitgliedes - VO/2021/10417
Grunddaten
- Betreff:
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Antrag des AM Helmut Müller-Lornsen (BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN): LÜMO barrierefrei
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag eines Ausschussmitgliedes
- Federführend:
- Bürgerschaftsfraktion BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Ausschuss für Soziales
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zur Entscheidung
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Sep 14, 2021
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Beschlussvorschlag
Der Bürgermeister der Hansestadt Lübeck wird beauftragt, in seiner Funktion als Gesellschaftervertreter der Hansestadt Lübeck bei der Stadtverkehr Lübeck GmbH zu veranlassen:
das LÜMO-Konzept so zu ergänzen, dass auch Rollstuhlfahrer:innen bei Bedarf transportiert werden können;
die App dementsprechend zu konzipieren, dass sie
a) auch von Menschen mit Lernschwierigkeiten bedient werden kann und
b) die Möglichkeit besteht anzugeben, mit einem Rollstuhl / Gehwagen / Kinderwagen / unterwegs zu sein
LÜMO ist ein Beförderungsservice des Stadtverkehrs Lübeck, der am Wochenende sowie an Feiertagen in der Zeit von 01 Uhr – 05 Uhr nachts von Fahrgästen über eine App gebucht werden kann.
Der öffentliche Personennahverkehr (ÖPNV) ist noch nicht vollständig barrierefrei. Die zum 01.Januar 2013 in Kraft getretene Novelle des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) enthält Regelungen zur Barrierefreiheit. Die Hansestadt Lübeck hat sich mit Inkrafttreten des Teilhabeplans von und für Menschen mit Behinderungen im März 2018 dazu verpflichtet, in Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention Artikel 19 und Artikel 20, bis 2022 darauf hinzuwirken, dass der ÖPNV in Lübeck barrierefrei wird.
In den AGB des Stadtverkehrs Lübeck steht in § 14, Absatz 4:
„(4) Der Fahrzeugtyp des LÜMO ist nicht barrierefrei. Es besteht keine Möglichkeit mit einem Rollstuhl einzusteigen.“
Dieser Antrag soll diesen Missstand beheben. Er ist dabei bewusst offen formuliert: So zielt der Antrag nicht darauf ab, die gesamte LÜMO-Flotte
auf barrierefreie Fahrzeuge umzurüsten. Stattdessen soll eine kreative Lösungen gefunden wird, um Menschen mit Behinderung
künftig nicht mehr von diesem Angebot auszuschließen, z.B. durch die Ergänzung einzelner Fahrzeuge oder Kooperationen mit Dritten.
