Beschlussvorlage öffentlich - VO/2021/10302
Grunddaten
- Betreff:
-
Spendenannahme einer Geldspende der Possehl-Stiftung für die Schulbauentwicklung
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage öffentlich
- Federführend:
- 4.401 - Schule und Sport
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Senat
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zur Senatsberatung
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Erledigt
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Schul- und Sportausschuss
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zur Vorberatung
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Sep 16, 2021
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Erledigt
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Hauptausschuss
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zur Vorberatung
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Sep 28, 2021
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Erledigt
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Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck
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zur Entscheidung
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Sep 30, 2021
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Bei der Spende handelt es sich um eine Geldspende über 12.700.000,00 EUR für das Projekt Schulbauentwicklung der Hansestadt Lübeck. Unterschiedliche Sanierungsmaßnahmen erfolgen an der:
- Schule Falkenfeld,
- Marien-Schule,
- Baltic-Schule,
- Berend-Schröder-Schule
- Emanuel-Geibel-Schule und der
- Gewerbeschule.
Über die einzelnen Sanierungsmaßnahmen wurden bzw. werden die unterschiedlichen politischen Gremien der Hansestadt Lübeck durch die Vorlagen zu den Projektfreigaben über 175.000 EUR informiert.
Es bestehen keinerlei geschäftliche Beziehungen zwischen der Hansestadt Lübeck und der Possehl-Stiftung, die einer Spendenannahme entgegenstehen.
Folgeaufwendungen entstehen nicht. Es fällt der normale Unterhaltungsaufwand an.
Es handelt sich bei dieser Spende um eine Mehrfachspende.
Für die Mehrfachspende gilt nach Abschnitt II. der Dienstanweisung zur Umsetzung von
§ 76 Abs. 4 GO:
Leistet ein/e Geber:In in einem Haushaltsjahr mehrere Spenden, deren Gesamtwert die Wertgrenze für die Zuständigkeit als Einzelspende überschreitet, so entscheidet vom Zeitpunkt der Überschreitung der Wertgrenze das unter Zugrundelegung der Höhe des Gesamtwertes der Spenden zuständige Organ über die Annahme oder Vermittlung der Spenden.
Mit der Spende über 12.700.000,00 Euro erreicht die Spendensumme der Possehl-Stiftung im Jahr 2021 einen Gesamtwert von 13.027.300,00 Euro. Im Zuge des Mehrfachspendenverfahrens ist die Bürgerschaft nach der am 21.03.2013 von ihr beschlossenen Delegationsregelung für die Annahme dieser Einzelspende über 12.700.000,00 Euro zuständig.
Finanz. Auswirkung
Beteiligte Bereiche/Projektgruppen: Ergebnis: | X | 1.201 Haushalt und Steuerung |
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Beteiligung von Kindern und Jugendlichen | X | Ja |
gem. § 47 f GO ist erfolgt: |
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Begründung: |
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Die Maßnahme ist: | X | neu |
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| freiwillig |
| X | vorgeschrieben durch: § 76 Abs. 4 GO |
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Finanzielle Auswirkungen: | X | Ja (auf die Anlage kann generell verzichtet werden) |
