Beschlussvorlage öffentlich - VO/2021/10277
Grunddaten
- Betreff:
-
Annahme einer Zuwendung der Possehl-Stiftung in Höhe von 32.300 Euro für die Kunsthalle St. Annen (Gemälderestaurator:in)
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage öffentlich
- Federführend:
- 4.041.7 - Lübecker Museen
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Senat
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zur Senatsberatung
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Gestoppt
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Ausschuss für Kultur und Denkmalpflege
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zur Vorberatung
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Sep 13, 2021
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Erledigt
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Hauptausschuss
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zur Entscheidung
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Sep 28, 2021
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Für die Betreuung der umfangreichen Malerei- und Skulpturenbestände der drei Lübecker Kunstmuseen (Kunsthalle St. Annen, St. Annen-Museum, Museum Behnhaus Drägerhaus) sowie sämtliche zugehörige Ausstellungen war bislang eine Vollzeitstelle für Gemälde- und Skulpturenrestaurierung vorgesehen.
In der jüngeren Vergangenheit zeigte sich, dass das große Aufgabenspektrum von der Sammlungspflege über zahlreiche Termine für Kurierfahrten bis zur Vor- bzw. Nachbereitung von Ausstellungen für drei Museumsleitungen im Rahmen einer Vollzeitstelle nicht zu bewerkstelligen ist. Die Geschäftsführung des Museumsverbundes und die Museumsleitungen haben daher eine neue Struktur entwickelt: Da die Kunst aus jeder Epoche ganz spezielle Anforderungen und Kenntnisse voraussetzt, werden statt einer Vollzeitstelle drei halbe Stellen besetzt, von denen je eine dem St. Annen-Museum, dem Museum Behnhaus Drägerhaus und der Kunsthalle St. Annen schwerpunktmäßig zugeordnet werden. So besteht die Möglichkeit für diese Restaurator:innen, sich in besonderer Weise um ein Haus zu kümmern und sich auf diese Arbeiten zu konzentrieren.
Die beiden Stellen für das St. Annen-Museum und das Museum Behnhaus Drägerhaus sind aktuell in der Besetzung. Die zusätzliche halbe Stelle für die Kunsthalle soll über Drittmittel der Possehl-Stiftung und des Vereins der Freunde der Museen für Kunst und Kulturgeschichte finanziert werden.
Mit der hierfür von der Possehl-Stiftung angebotenen Spende über 32.300,00 Euro erreicht die Spendensumme der Possehl-Stiftung im Jahr 2021 einen Gesamtwert von 327.300,00 Euro. Im Zuge des Mehrfachspendenverfahrens ist der Hauptausschuss nach der am 21.03.2013 von der Bürgerschaft beschlossenen Delegationsregelung für die Annahme dieser Einzelspende über 32.300,00 Euro zuständig.
Finanz. Auswirkung
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Beteiligung von Kindern und Jugendlichen |
| Ja | ||||||||||
gem. § 47 f GO ist erfolgt: | X | Nein- Begründung:
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Die Maßnahme ist: |
| neu | ||||||||||
| X | freiwillig | ||||||||||
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| vorgeschrieben durch: | ||||||||||
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Finanzielle Auswirkungen: | X | Ja (Anlage 1) | ||||||||||
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| Nein | ||||||||||
Auswirkung auf den Klimaschutz: | X | Nein |
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| Ja – Begründung: |
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Begründung der Nichtöffentlichkeit gem. § 35 GO:
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