Bericht öffentlich - VO/2021/09988-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Schulwegsicherung in der Kalkbrennerstraße
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Bericht öffentlich
- Federführend:
- 5.660 - Stadtgrün und Verkehr
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Senat
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zur Senatsberatung
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Erledigt
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Bauausschuss
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zur Kenntnisnahme
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Sep 6, 2021
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Sep 20, 2021
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Beschlussvorschlag
Antrag des AM Howe in der Bauausschusssitzung am 19.04.2021 (VO/2021/09988):
In der Kalkbrennerstraße, zwischen der alten St. Jürgen Grund- und Gemeinschaftsschule und dem Mönkhofer Weg möge die Hansestadt Lübeck schnellst möglich mindestens von Montag bis Freitag zwischen 7:00 und 8:30 Uhr auf der südlichen Straßenseite ein absolutes Haltverbot einführen.
Der Vorgang wurde durch Polizei, Straßenbaubehörde und Straßenverkehrsbehörde geprüft.
Ausgangssituation
Die Kalkbrennerstraße liegt in einer Tempo-30-Zone. Im Bereich der nördlichen Kalkbrennerstraße, zwischen Fußgängerüberweg und Mönkhofer Weg, gibt es immer wieder Bereiche mit dem Verkehrszeichen 283 (absolutes Haltverbot), die im Begegnungsfall als Ausweichstellen dienen (die Einrichtung erfolgte 2015). Somit ist nicht auf beiden Straßenseiten das Parken durchgehend auf der Fahrbahn erlaubt. Darüber hinaus stehen auch Grundstücküberfahrten als Ausweichstellen zur Verfügung.
Das Ordnungsamt überwacht die angeordneten Halteverbote seit dem 19. April 2021 intensiver.
Prüfung
Bei der Besichtigung durch die Straßenverkehrsbehörde am 19., 21., 23. und 24. April 2021, jeweils von 07:15 Uhr bis 08:30 Uhr, konnte festgestellt werden, dass relativ geringer Radverkehr und wenig Fahrzeugverkehr zwischen Fußgängerüberweg und Mönkhofer Weg in der Kalkbrennerstraße festzustellen war.
Wenig Radverkehr bedeutet in diesem Zusammenhang, dass der Radverkehr weit unter den in den Erläuterungen zum Antrag genannten 80 Fahrrädern liegt. Geschätzt liegt hier die Anzahl bei ca. 40 Rädern in der genannten Zeitspanne.
Darüber hinaus ist zu erwähnen, dass es sich bei den das Fahrrad nutzenden Schüler:innen um unterschiedliche Altersklassen handeln dürfte. Bis zum vollendeten 8. Lebensjahr müssen Radfahrende den Gehweg und bis zum vollendeten 10. Lebensjahr dürfen sie den Gehweg benutzen.
Es ist auch festgestellt worden, dass auf dem nördlich, parallel zur Kalkbrennerstraße verlaufenden, Wander- bzw. gemeinsamen Geh- und Radweg ein höheres Radverkehrsaufkommen auftritt, als auf der Kalkbrennerstraße. Dieser Weg bietet eine sichere Verkehrsbeziehung zwischen Dorfstraße und Mönkhofer Weg und ist zudem durch einen Stichweg auch von der Kalkbrennerstraße erreichbar.
Schulwegplan
Der Standort der Schule ist von der Kalkbrennerstraße komplett in den Schulstandort Am Klosterhof gewechselt und somit hat sich insgesamt auch der Schulweg für viele Schüler:innen geändert. Es ist hervorzuheben, dass sich die Schule bisher wegen dieser geänderten neuen Verkehrssituation weder an den Präventionsbeamten der Polizeidirektion Lübeck, noch an die Straßenverkehrsbehörde gewandt hat, um die notwendigen Anpassungen des Schulwegplanes abzustimmen. Der Verwaltung liegt ein älterer rudimentärer Schulwegplan der Schule vor, der allerdings nicht den aktuellen Gegebenheiten entspricht.
Es gibt dazu auch keine Informationen auf der Internetseite der Schule. Gemäß Erlass des Ministeriums für Bildung und Wissenschaft ist das Vorgehen zur Abstimmung eines Schulwegplans auf Basis des Schulgesetzes Schleswig-Holstein wie folgt zu verfahren:

Fazit
Die angehörten Dienststellen sind sich insgesamt einig, dass es keine zwingenden Gründe für ein Halteverbot auf der südlichen Straßenseite der Kalkbrennerstraße zwischen dem Fußgängerüberweg und Mönkhofer Weg gibt.
