Antrag der AfD-Bürgerschaftsfraktion - VO/2021/10349
Grunddaten
- Betreff:
-
AfD - Begrüßungsgeld für Neugeborene
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag der AfD-Bürgerschaftsfraktion
- Federführend:
- AfD-Bürgerschaftsfraktion
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Gestoppt
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Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck
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zur Entscheidung
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Aug 26, 2021
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Erledigt
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Ausschuss für Soziales
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zur Vorberatung
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Sep 14, 2021
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Erledigt
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Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck
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zur Entscheidung
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Sep 30, 2021
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Beschlussvorschlag
Der Bürgermeister wird beauftragt, der Bürgerschaft eine Beschlussvorlage über die Gewährung eines Begrüßungsgeldes für Neugeborene durch die Hansestadt Lübeck vorzulegen mit den folgenden Eckpunkten:
1) Das Begrüßungsgeld ist eine einmalige, freiwillige Zuwendung in Höhe von 500,00 Euro an die Sorgeberechtigten des Neugeborenen.
2) Das Begrüßungsgeld wird nur auf Antrag gewährt.
3) Antragsberechtigt sind Sorgeberechtigte, die zum Zeitpunkt der Geburt des Neugeborenen seit mindestens einem Jahr ununterbrochen ihren Hauptwohnsitz in der Hansestadt Lübeck haben und in deren Haushalt das Neugeborene lebt..
4) Anspruchsberechtigt sind Sorgeberechtigte mit deutscher Staatsangehörigkeit. Eine Anspruchsberechtigung für Staatsangehörige eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines Drittstaates besteht nur, soweit ein rechtlich unstrittiger Gleichbehandlungsanspruch in Bezug auf Mitgliedsstaaten der Europäischen Union oder den jeweiligen Drittstaat besteht.
5) Ein Rechtsanspruch auf finanzielle Förderung besteht nicht. Die Entscheidung trifft der Bürgermeister im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel der Hansestadt Lübeck.
Ein Gemeinwesen wie die Hansestadt Lübeck, das auf Dauer bestehen will, muss Eltern und Kindern besondere Aufmerksamkeit widmen. Neben der Bereitstellung einer guten Infrastruktur für die besonderen Bedürfnisse dieser Gruppe gehören dazu auch öffentlichkeitswirksame, für die Betroffenen selbst fühlbare Gesten der Anerkennung. Darunter fallen auch fühlbare finanzielle Leistungen wie das Begrüßungsgeld.
Laut einer Umfrage im Auftrag des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend [1] nennen 53% der Eltern mit Kindern unter 18 Jahren „mehr finanzielle Unterstützung“ als Voraussetzung für eine gute Lebensqualität von Familien. 69% der Eltern mit Kindern unter 18 Jahren fordern die „stärkere finanzielle Förderung von Familien mit kleinem Einkommen“ als Schwerpunkt der Familienpolitik. Dieser Schwerpunkt ist damit der am häufigsten genannte.
Das Begrüßungsgeld entspricht somit auch den Wünschen der Empfänger.
Vergleichbare Leistungen der Hansestadt Lübeck
Die Hansestadt Lübeck zahlt ein Begrüßungsgeld von 100,-- Euro für Studenten, Auszubildende und Berufsfachschüler, wenn sie sich in Lübeck als Hauptwohnsitz anmelden. Grundlage dafür sind die Richtlinien der Hansestadt Lübeck über die einmalige Gewährung eines Begrüßungsgeldes für Studierende bzw. für Auszubildende, Berufsfachschülerinnen und -schüler in Ausbildungsbetrieben und Berufsfachschulen der Hansestadt Lübeck.
Finanzielle Auswirkungen
Laut Bevölkerungsprognose 2040 der Hansestadt Lübeck [2] sind in den nächsten Jahren jährlich rund 2.000 Geburten zu erwarten. Der jährliche finanzielle Aufwand für das Begrüßungsgeld wird somit voraussichtlich bis zu 1.000.000 Euro betragen.
[1] Institut für Demoskopie Allensbach: Veränderungen der gesellschaftlichen Rahmenbedingungen für die Familienpolitik, Befragungen im Rahmen der demoskopischen Begleitforschung des BMFSFJ, September 2019
[2] Hansestadt Lübeck Städtische Nachrichten Nr. 42 Bevölkerungsprognose 2040
