ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2021/10257

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

1. r den Wirtschaftsplan 2022 der Entsorgungsbetriebe Lübeck werden festgesetzt:

 

1.1 in der Erfolgsübersicht die Erträge   116.161.054,00

    die Aufwendungen  105.577.727,00                                             das Jahresergebnis                             10.583.327,00

 

1.2 im Vermögensplan die Einnahmen   59.772.000,00

    die Ausgaben    59.772.000,00

 

1.3 der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen

     und Investitionsförderungsmaßnahmen    26.784.176,00

 

1.4 der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen  42.720.000,00

 

1.5 der Höchstbetrag der Kassenkredite    15.000.000,00

 

2. Die Stellenübersicht wird als Bestandteil des Wirtschaftsplanes 2022 festgestellt.

    Sie ist dieser Vorlage in zusammengefasster Form beigefügt.

 

3. Der Wirtschaftsplan und seine Bestandteile werden zur Kenntnis genommen.

 

-          Vorbericht

-          Erfolgsplan

-          Erfolgsübersicht

-          Vermögensplan

-          Finanzplan

-          Investitionsplan
 

 

 

 

 

Beschlusstext zur Bekanntgabe im öffentlichen Teil:

(nur bei nichtöffentlichen Vorlagen)

 

./.

 

Reduzieren

Der Vorbericht zum Wirtschaftsplan 2022 (Anlage 1) enthält eine ausführliche Begründung.
 

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

 

Bereiche/Projektgruppen

Ergebnis

1.201 Haushalt und Steuerung

Zustimmung

1.203 Beteiligungscontrolling

Zustimmung

3.030 Fachbereichscontrolling

Zustimmung

 

 

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

X

Nein- Begründung:

Weil deren Belange nicht betroffen sind.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist:

 

neu

 

 

freiwillig

 

X

vorgeschrieben durch: 

 

 

GO, EigVO

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

X

Ja (s. Anlage 5 des Wirtschaftsplans)

 

 

Nein

 

Auswirkung auf den Klimaschutz:

 

Nein

 

X

Ja Begründung:

 

 

Die EBL sparen pro Jahr ca. 30.000 t CO² ein.

 

 

 

Begründung der Nichtöffentlichkeit

gem. § 35 GO:

 

-

 

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...

 

Das könnte Sie auch interessieren