Beschlussvorlage öffentlich - VO/2021/10230
Grunddaten
- Betreff:
-
Stiftung "Vereinigte Testamente" (VT): Feststellung der Jahresabschlüsse 2015 bis 2018
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage öffentlich
- Federführend:
- 1.201 - Haushalt und Steuerung
- Beteiligt:
- 2.280 - Wirtschaft und Liegenschaften
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Senat
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zur Senatsberatung
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Erledigt
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Hauptausschuss
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zur Vorberatung
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Aug 24, 2021
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Erledigt
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Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck
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zur Entscheidung
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Aug 26, 2021
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Beschlussvorschlag
Gem. §92 Abs. 3 GO S-H i.V.m. § 17 Abs. 2 Stiftungsgesetz S-H wird:
1) der Jahresabschluss 2015 der Stiftung VT mit einem Überschuss von 78.063,97€ festgestellt der der „freien“ und der „Zweckrücklage“ zuzuführen ist.
2) der Jahresabschluss 2016 mit einem Überschuss von 194.858,42€ festgestellt, der „Zweckrücklage“ zuzuführen ist.
3) der Jahresabschluss 2017 mit einer Unterdeckung von -85.379,88€ festgestellt, der aus der „freien“ und der „Zweckrücklage“ ausgeglichen wird.
4) der Jahresabschluss 2018 mit einem Überschuss von 64.789,00 festgestellt, der der „freien“ und der „Zweckrücklage“ zugeführt wird.
5) Die Prüfberichte des Rechnungsprüfungsamtes, die am 09.06.2021 im Rechnungsprüfungsausschuss abschließend beraten wurden (VO/2021/10135), werden zur Kenntnis genommen.
Satzungsgemäß sind Überschüsse den Rücklagen zuzuführen, Verluste vordringlich aus vorhandenen Rücklage auszugleichen.
Im Detail:
- Überschuss 78.063,97 € von JA 2015 folgende Aufteilung:
freie Rücklage, 31.225,59 €; Zweckrücklage, 46.838,38 €.
- Überschuss 194.858,42 € von JA 2016 folgende Aufteilung:
freie Rücklage, 64.952,81 €; Zweckrücklage, 129.905,61 €.
- Jahresfehlbetrag von 85.379,88 € von JA 2017: Entnahme von 85.379,88 € aus der Zweckrücklage; ebenfalls erfolgt aufgrund einer erforderlichen Zuführung aus dem GBV Trave eine Zuführung von 51.846,41 € zur Zweckrücklage für Bauerneuerung; im Gegenzug erfolgt eine Entnahme aus der freien Rücklage von 51.846,41 €.
- Überschuss von 64.789,00 € für JA 2018: freie Rücklage, 21.596,33 €; Zweckrücklage, 43.192,67 €; ebenfalls erfolgt aufgrund einer notwendigen Entnahme aus dem GBV Trave eine Entnahme von 51.846,41 € für Zweckrücklage Bauerneuerung; im Gegenzug erfolgt eine Zuführung zur freien Rücklage von 51.846,41 €.
Finanz. Auswirkung
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Beteiligung von Kindern und Jugendlichen |
| Ja | ||||||
gem. § 47 f GO ist erfolgt: | X | Nein- Begründung:
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Die Maßnahme ist: |
| neu | ||||||
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| freiwillig | ||||||
| X | vorgeschrieben durch: | ||||||
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| GO S-H | ||||||
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Finanzielle Auswirkungen: |
| Ja (Anlage 1) | ||||||
| X | Nein | ||||||
Auswirkung auf den Klimaschutz: | X | Nein |
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| Ja – Begründung: |
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Begründung der Nichtöffentlichkeit gem. § 35 GO:
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Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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13,2 MB
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