ALLRIS - Vorlage

Anfrage eines Bürgerschaftsmitgliedes - VO/2021/10330

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Gibt es zwingende Gründe (wenn ja, welche), warum der Fahrradverkehr in der Breiten Straße nicht dem Lieferverkehr gleichgestellt werden darf?
 

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Der Lieferverkehr in der Fußgängerzone ist zwischen 19 und 10:30 erlaubt, die Fahrradfahrer hingegen müssen morgens bereits ab 9 Uhr schieben oder einen Umweg fahren. Für diejenigen, die vom Burgtor kommen und Richtung Mühlenstraße fahren, wäre die Breite Straße eine willkommene Abkürzung auf dem Weg zur Arbeit, zur Schule, zum Kindergarten.
 

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