ALLRIS - Vorlage

Anfrage eines Bürgerschaftsmitgliedes - VO/2021/10323

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Soll die Verkehrsanordnung zur Ausnahme des Durchfahrtverbotes für Hotelgäste über die Straße Milbreed nunmehr nach Fertigstellung der neuen Kanalbrücke Büssau aufgehoben werden?
 

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 Bei der Straße Milbreed handelt es sich um einen einstreifigen, landwirtschaftlichen  Weg mit Ausweichbuchten. Die Bankette ist in der Regel nicht befahrbar.  Vor zwanzig Jahren wurde die Ausnahme des Durchfahrtsverbotes für Hotelgäste mit der Situation begründet, dass die alte Kanalbrücke Büssau eine Gewichtsbeschränkung erhielt und damit Busse das Hotel nicht mehr erreichen konnten. Da keine weitere Zufahrt ohne Gewichtsbeschränkung zur Ortschaft Oberbüssau besteht, blieb für Busse nur der Weg über den Milbreed. Mit dem Neubau der Kanalbrücke hat sich die Situation geändert. Nunmehr sind keine Gewichtsbeschränkungen über die Kanalbrücke mehr gegeben. Das Hotel kann uneingeschränkt über die für den öffentlichen Verkehr zugelassenen Straßen erreicht werden. Damit entfällt die besondere Grundlage für die Ausnahme vom Durchfahrtsverbot.
 

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