ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2021/10114

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

1. Das mit einem bis zum 31.12.2049 befristeten Erbbaurecht zugunsten Herrn Bernd Altena belastete Grundstück in Lübeck, Wiesengrund 24, zur Größe von 800 ist an den Erbbauberechtigten zu einem Kaufpreis in Höhe von 248.160,00 EUR zu verkaufen.

 

2. In dem abzuschließenden Kaufvertrag ist ein Bebauungsverbot für die im Lageplan (Anlage 4) grau dargestellte Grundstücksfläche und eine wertgesicherte Nachzahlungsverpflichtung für den Fall aufzunehmen, dass im hinteren Grundstücksbereich bei ggf. zu einem späteren Zeitpunkt vorliegenden Baurecht, weitere Gebäude realisiert werden sollten
 

3. Alle mit dem Abschluss und der Durchführung des Kaufvertrages verbundenen Kosten
    einschließlich der Grunderwerbsteuer sind von demufer zu tragen.

 

 

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Das Grundstück Wiesengrund 24 liegt in keinem gültigen Bebauungsplangebiet.

 

r den Fall, dass ggf. zu einem späteren Zeitpunkt Baurecht für eine Bebauung in zweiter Reihe auf der rückwärtigen Teilfläche von ca. 292 (s. Lageplan, Anlage 4) ermöglicht und realisiert wird, ist ein Betrag in Höhe von 15.840,00 EUR nachzuzahlen. Der Nachzahlungsbetrag wird durch Bindung an den Verbraucherpreisindex wertgesichert. Der Differenzbetrag errechnet sich aus der Differenz des Bodenrichtwertes nach Übergrößenberechnung und dem Bodenrichtwert ohne Übergrößenberechnung. Diese Verpflichtung wird abgesichert durch ein Bebauungsverbot. Die Käufer sind verpflichtet, diesen Hinweis bei Weiterveräerung weiterzugeben.

 

Dem Erbbauberechtigten wurde der Kaufpreis auf seine Nachfrage hin am 12.04.2021 schriftlich mitgeteilt. Der Erbbauberechtigte hat am 02.05.2021 schriftlich erklärt, dass er das Erbbaugrundstück erwerben möchten.

 

Der Kaufpreis errechnet sich auf Grundlage der Bodenrichtwertekarte (Stand 31.12.2020) des Gutachterausschusses für Grundsckswerte zuzüglich 10 % gem. der Geschäftsanweisung über die Transparenz von Grundstücksverkäufen vom 12.08.2015 (Ziffer 5 Preisbildung) gemäß Anlage 2.


 

 

 

Gem. dem Bürgerschaftsbeschluss vom 20.06.1974 (Drs.Nr. 77) werden folgende Eckpunkte im Kaufvertrag zusätzlich vereinbart:

 

-          Vorkaufsrecht für alle Verkaufsfälle mit einer Frist von 10 Jahren

 

Durch den Verkauf entfällt ein jährlicher Erbbauzins von z.Z. EUR 239,20.

 

Es ist der mit dem Bereich Recht abgestimmte Muster-Kaufvertrag zu verwenden.

 

 


 

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Finanz. Auswirkung

 

Bereiche/Projektgruppen

 

 

Ergebnis

1.201 Haushalt und Steuerung

Zustimmung

1.300 Recht

Keine rechtlichen Bedenken

5.610 - Stadtplanung

Zustimmung

 

 

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

X

Nein- Begründung:

Eine Beteiligung von Kindern und Jugendlichen hat nicht stattgefunden, da Auswirkungen auf Kinder / Jugendliche durch den Verkauf des Grundstückes nicht gegeben sind.

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist:

X

neu

 

X

freiwillig

 

 

vorgeschrieben durch: 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

X

Ja (Anlage 1)

 

 

Nein

 

Auswirkung auf den Klimaschutz:

X

Nein

 

 

Ja Begründung:

 

 

 

 

 

 

Begründung der Nichtöffentlichkeit

gem. § 35 GO:

 

 

 

 

 

 

 

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Anlagen

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