ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2021/10228

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Gem. §92 Abs. 3 GO S-H i.V.m. § 17 Abs. 2 Stiftungsgesetz S-H

 

1)      wird der Jahresabschluss 2016 mit einem Jahresfehlbetrag von -622.753,35€ festgestellt.

 

2)      Dieser Fehlbetrag ist durch die Hansestadt Lübeck auszugleichen.

 

3)      Im Nachgang zum bereits festgestellten Jahresergebnis 2014 wird noch der in der Ergebnisrücklage gebuchte Betrag von 362,29€ als Korrektur der Eröffnungsbilanz der Kulturstiftung zum 31.12.2014 gebucht.

 

4)      Der Prüfbericht des Rechnungsprüfungsamtes, der am 09.06.2021 abschließend im Prüfungsausschuss beraten wurde (VO/2021/10136) wird zur Kenntnis genommen.

 

 


 

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In der Satzung der Kulturstiftung der Hansestadt Lübeck ist festgelegt, dass etwaige Jahresfehlbeträge durch die Hansestadt Lübeck auszugleichen sind. Dies wird in den jeweils nächsterreichbaren Haushalten nach Ergebnisfeststellung vorgenommen, die Mittel sind aber bereits zur Aufrechterhaltung der Liquidität im Vorwege dessen geflossen.
 

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Finanz. Auswirkung

 

Bereiche/Projektgruppen

Ergebnis

Kulturstiftung der Hansestadt Lübeck

zustimmend

 

 

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

X

Nein- Begründung:

Ist nicht zutreffend

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist:

 

neu

 

 

freiwillig

 

X

vorgeschrieben durch: 

 

 

GO S-H

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja (Anlage 1)

 

X

Nein

 

Auswirkung auf den Klimaschutz:

X

Nein

 

 

Ja Begründung:

 

 

 

 

 

 

Begründung der Nichtöffentlichkeit

gem. § 35 GO:

 

 

 

 

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Anlagen

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