Beschlussvorlage öffentlich - VO/2021/09995
Grunddaten
- Betreff:
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Jahresvertrag Straßenbegleitgrün 2021/2022 - Projektfreigabe
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage öffentlich
- Federführend:
- 5.660 - Stadtgrün und Verkehr
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Senat
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zur Senatsberatung
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Erledigt
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Bauausschuss
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zur Vorberatung
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Jun 7, 2021
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Erledigt
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Hauptausschuss
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zur Entscheidung
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Jun 15, 2021
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Der Bereich Stadtgrün und Verkehr ist für die Straßenunterhaltung zuständig. Dazu gehört auch die Pflege des Straßenbegleitgrüns mit seinen Rasenstreifen, den Gehölzflächen und den Knicks entlang der Straßen.
Als rechtlicher Hintergrund zur Straßenunterhaltung ergibt sich gemäß Artikel 34 GG (Staatshaftung) und den BGB §§ 823 (Schadensersatzpflicht), 254 (Mitverschulden) und 839 (Haftung bei Amtspflichtverletzung) die sogenannte Verkehrssicherungspflicht des Straßenbaulastträgers.
Die Beauftragung beinhaltet:
- Mahd der Bankette und Nebenflächen
- Gehölzschnitt
- Knickpflege
Der Grünaufwuchs wird an Banketten und Nebenflächen durch zweimalige Mahd im Jahr auf einer Breite von ca. 1,5 m kurzgehalten, damit keine Sichtbehinderungen entstehen. Sichtdreiecke an Einmündungsbereichen werden häufiger gemäht. Diese Schnitthäufigkeit ist ein Kompromiss zwischen der notwendigen Sicht für Verkehrsteilnehmende und den ökologischen Aspekten. Bei einer zweimaligen Mahd können sich Pflanzen dennoch durch Samen vermehren. Bei einem häufigeren Schnitt geschieht dies vorwiegend nur noch generativ. Schwachwüchsige Arten werden durch zwei Schnitte gefördert, indem stark- und hochwüchsige Arten eingedämmt werden.
Überhang von Gehölzen im Verkehrsraum wird zurückgeschnitten, um dem sogenannten Lichtraumprofil zu entsprechen.
Knicks werden entsprechend den Rechtsvorschriften gepflegt. Dazu gehören das Bundes- und Landesnaturschutzgesetz sowie der Erlass des Ministeriums für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein vom 20.01.2017 - „Durchführungsbestimmungen zum Knickschutz“. Insbesondere die Knickpflege findet i. d. R. in Absprache mit der unteren Naturschutzbehörde statt.
Die Erhöhung der Artenvielfalt ist hier gesetztes Ziel.
Vergabe:
Die Vergabe erfolgt im Rahmen einer beschränkten Ausschreibung und gilt als Jahresvertrag über zwei Jahre mit der Option der Verlängerung um ein weiteres Jahr. Durch die vertragliche Bindung über zwei bis drei Jahre ist mit einer Kostenersparnis aufgrund von ausbleibenden Preissteigerungen zu rechnen. Zudem vereinfachen sich die Abstimmungen (z. B. Reduzierung von Ortsbesichtigungen) zwischen dem Auftragnehmenden und der Auftraggeberin durch jährlich wiederholende Abläufe.
Eine beschränkte Ausschreibung an ortsansässige Firmen ist erforderlich, weil es insbesondere bei Sichtdreiecken zu nichtplanbaren Einsätzen kommen kann. Sofortige Baumfällungen im Rahmen der Verkehrssicherheit in den Knicks oder Gehölzstreifen sind ebenfalls möglich. Ein schnelles Agieren ist für weit entfernt liegende Firmen dann nicht möglich. Ein Vorteil sind auch die Ortskenntnisse der aufgeforderten Firmen.
Das Stadtgebiet wird in drei Lose aufgeteilt. Es handelt sich um die Bereiche:
- Kücknitz/Travemünde/St. Gertrud
- St. Lorenz
- St. Jürgen
Kosten:
Eine Kostenberechnung hat Gesamtkosten für die vorgenannten Maßnahmen in Höhe von ca. 400.000,00 Euro brutto pro Jahr ergeben.
Die erforderlichen Haushaltsmittel sind im Haushaltsjahr 2021 geordnet.
Finanz. Auswirkung
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Beteiligung von Kindern und Jugendlichen |
| Ja | ||||||
gem. § 47 f GO ist erfolgt: | X | Nein- Begründung:
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Die Maßnahme ist: |
| neu | ||||||
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| freiwillig | ||||||
| X | vorgeschrieben durch: | ||||||
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| Pflicht zur Gewährleistung der Verkehrssi-cherheit, Naturschutzgesetz | ||||||
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Finanzielle Auswirkungen: | X | Ja (Anlage 1) | ||||||
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| Nein | ||||||
Auswirkung auf den Klimaschutz: | X | Nein |
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| Ja – Begründung: |
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Begründung der Nichtöffentlichkeit gem. § 35 GO:
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Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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104,5 kB
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