Antrag der FREIE WÄHLER & GAL Fraktion - VO/2021/10052
Grunddaten
- Betreff:
-
Fraktion FREIE WÄHLER & GAL: Klimaschutzmaßnahmen nachschärfen! Mit Bezug auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts Karlsruhe zum Klimaschutzgesetz
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag der FREIE WÄHLER & GAL Fraktion
- Federführend:
- Geschäftsstelle der FREIE WÄHLER & GAL Fraktion
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Gestoppt
|
|
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck
|
|
|
|
|
May 20, 2021
| |||
|
●
Gestoppt
|
|
Ausschuss für Umwelt, Sicherheit und Ordnung
|
zur Vorberatung
|
|
|
|
Jun 8, 2021
| |||
|
●
Erledigt
|
|
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck
|
zur Entscheidung
|
|
Beschlussvorschlag
Der Bürgermeister möge in Konsequenz des Urteils des Bundesverfassungsgerichts zur sogenannten Klimaklage die Klimaschutzmaßnahmen der Hansestadt Lübeck daraufhin überprüfen, ob sie diesem neuen hohen Standard der höchsten deutschen Rechtsprechung weiterhin genügen. Er möge der Bürgerschaft zeitnah berichten und ggf. notwendige Anpassungen zur Beschlussfassung vorlegen.
Das Urteil des Verfassungsgerichts ist ein Sieg für Generationengerechtigkeit und schützt die zukünftige Freiheit. Es ist jetzt klar, dass das Grundgesetz unter bestimmten Voraussetzungen zur Sicherung grundrechtsgeschützter Freiheit über die Zeit und zur verhältnismäßigen Verteilung von Freiheitschancen über die Generationen verpflichtet. Außerdem ist festgestellt, dass die Schonung der künftigen Freiheit auch verlangt, den Übergang zu Klimaneutralität rechtzeitig einzuleiten. Konkret erfordert dies, dass frühzeitig transparente Maßgaben für die weitere Ausgestaltung der Treibhausgasreduktion formuliert werden. Das Verfassungsgericht hat den Klimaschutz auf eine neue Ebene gehoben. Er ist künftig nicht ausschließlich eine Frage der politische Ausrichtung und Zielsetzung. Neben dem Respekt vor unserem Planeten geht es nun auch um Respekt vor unserem Rechtsstaat und den Grundrechten.
