ALLRIS - Vorlage

Anfrage eines Bürgerschaftsmitgliedes - VO/2021/10158

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

In der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung vom 23. Mai 2021 wird über mangelnde Kontrollen von Corona-Testzentren berichtet.

 

Hierzu frage ich den Bürgermeister:

 

1. Welche Aufgaben übernimmt die Stadt bei

 

a) Genehmigung

b) Betriebsaufnahme

c) laufendem Betrieb

 

von Corona-Schnelltestzentren in Lübeck?

 

2. Wem fällt die Kontrolle zu für

a) die Abrechnungen angefertigter Schnelltests

b) die Einhaltung fachlicher Standards bei der Schnelltestvornahme?

 

3. Wieviele Schnelltestzentren werden in Lübeck Stand 28. Mai 2021 betrieben?

 

4. Wurde die Einrichtung von Schnelltestzentren seitens der Stadt in bestimmten fällen abgelehnt oder untersagt? Wenn ja, in welchen Fällen?

 

5. In wie vielen Fällen hat die Stadt Kontrollen von Schnelltestzentren dahingehend vorgenommen, ob die fachlichen Standards bei der Schnelltestvornahme eingehalten werden? Zu welchen Beanstandungen kam es gegebenenfalls?

 

Wegen der Dringlichkeit wird um mündliche Beantwortung in der Hauptausschusssitzung am 1. Juni 2021 gebeten. Soweit eine mündliche Beantwortung nicht für sämtliche Fragen möglich ist, bitte ich für diese um eine schriftliche Beantwortung.


 

Reduzieren


 

 

 

Loading...

 

Das könnte Sie auch interessieren