Beschlussvorlage öffentlich - VO/2021/09854
Grunddaten
- Betreff:
-
1. Nachtragshaushaltsplan der Stiftung Lübecker Wohnstifte für das Haushaltsjahr 2021
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage öffentlich
- Federführend:
- 2.280 - Wirtschaft und Liegenschaften
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Senat
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zur Senatsberatung
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Erledigt
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Wirtschaftsausschuss und Ausschuss für den Kurbetrieb Travemünde
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zur Vorberatung
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Jun 14, 2021
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Erledigt
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Hauptausschuss
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zur Vorberatung
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Jun 15, 2021
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Erledigt
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Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck
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zur Entscheidung
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Jun 17, 2021
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Beschlussvorschlag
Aufgrund des § 98 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein wird der 1. Nachtragshaushaltsplan für die Stiftung Lübecker Wohnstifte für das Haushaltsjahr 2021 wie folgt festgesetzt:
I.
Mit dem 1. Nachtragshaushaltsplan werden
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| und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplanes einschl. des 1. Nachtrages | |
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| erhöht um | vermindert um | gegenüber bisher EUR | nunmehr festgesetzt auf EUR |
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| EUR | EUR | ||
1. | im Ergebnisplan der |
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| Gesamtbetrag der Erträge |
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| 149.200 | unverändert |
| Gesamtbetrag der Aufwendungen | 2.341.200 |
| 352.500 | 2.693.700 |
| Jahresüberschuss |
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| 0 | unverändert |
| Jahresfehlbetrag | 2.341.200 |
| 203.300 | 2.544.500 |
2. | im Finanzplan der |
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| Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit |
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149.100 |
unverändert |
| Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit |
800.000 |
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241.700 |
1.041.700 |
| Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit |
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30.200 |
unverändert |
| Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit |
204.900 |
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16.600 |
221.500 |
II.
Es werden neu festgesetzt:
1. | der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen | von bisher 0 EUR |
auf unverändert |
2. | der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen | von bisher 0 EUR |
auf unverändert |
3. | der Höchstbetrag der Kassenkredite | von bisher 0 EUR |
auf unverändert |
Im Zusammenhang mit der Neuausrichtung der städtischen SeniorInnenEinrichtungen wurde gemäß Bürgerschaftsbeschluss der Hansestadt Lübeck vom 26.11.2015 der Mietvertrag über das Alten- und Pflegeheim Schönböckener Straße 55 zum 30.06.2019 gekündigt.
Eine Weitervermietung an Dritte hätte eine neubaugleiche Sanierung bedingt, die jedoch die finanzielle Leistungsfähigkeit der Stiftung deutlich überstiegen hätte.
Im Rahmen der städtebaulichen Entwicklung soll auf dem stiftungseigenen Grundstück Schönböckener Straße 55 in Kooperation mit der Grundstücks-Gesellschaft TRAVE mbH und der Jürgen Wessel Stiftung ein neues Wohnquartier entstehen.
Zuerst soll der Abriss des ehemaligen Gebäudekomplexes Alten- und Pflegeheim erfolgen.
Im Anschluss wird der Grundstücks-Gesellschaft TRAVE mbH und der Jürgen Wessel Stiftung das Grundstück Schönböckener Straße 55 in Form von zwei noch zu bildenden Erbbaurechten zur Verfügung gestellt. Die Grundstücks-Gesellschaft TRAVE mbH wird die als Mitinvestorin beteiligte Jürgen Wessel Stiftung baubetreuen und später die von ihr errichteten Wohnungen verwalten und vermieten.
Damit ist gewährleistet, dass die Stiftung Lübecker Wohnstifte kontinuierlich Erträge erzielt.
In Abstimmung mit der Stiftungsaufsicht des Landes SH ist eine Erweiterung des Stiftungszwecks beziehungsweise eine Umwandlung in eine Förderstiftung angedacht.
Ferner ist geplant, eine Bareinlage in das Stammkapital der Grundstücks-Gesellschaft TRAVE mbH zu erbringen, um die Geschäftsanteile der Stiftung Lübecker Wohnstifte und der Hansestadt Lübeck (7,5% zu 92,5%) nach Einlage der städtischen Grundstücke (Elbingstraße und Schönböckener Straße 55a) in das Stammkapital der Grundstücks-Gesellschaft TRAVE mbH unverändert zu lassen.
Die hierfür erforderlichen zusätzlichen Haushaltsmittel (Abrisskosten ca. 800.000 EUR und Bareinlage ca. 205.000 EUR) sind über einen Nachtrag haushaltsmäßig zu ordnen.
Der Ausgleich des Ergebnisplanes soll nach Beschlussfassung des Jahresergebnisses 2021 durch die Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck über eine Entnahme aus den Rücklagen herbeigeführt werden.
Finanz. Auswirkung
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Beteiligung von Kindern und Jugendlichen |
| Ja | ||||||||||
gem. § 47 f GO ist erfolgt: | x | Nein- Begründung:
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Die Maßnahme ist: |
| neu | ||||||||||
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| freiwillig | ||||||||||
| x | vorgeschrieben durch: | ||||||||||
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| § 98 Abs. 2 GO | ||||||||||
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Finanzielle Auswirkungen: | x | Ja (siehe Beschlussvorschlag) | ||||||||||
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| Nein | ||||||||||
Auswirkung auf den Klimaschutz: | x | Nein |
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| Ja – Begründung: |
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Begründung der Nichtöffentlichkeit gem. § 35 GO:
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Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,2 MB
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