Antrag der AfD-Bürgerschaftsfraktion - VO/2020/09616-10
Grunddaten
- Betreff:
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AfD-Fraktion: Änderungsantrag zu VO 2020/09616 - Umsetzung der im Tarifgutachten zu den ÖPNV-Tarifen und Tarifstrukturen empfohlenen Maßnahmen
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag der AfD-Bürgerschaftsfraktion
- Federführend:
- 1.100 - Büro der Bürgerschaft
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck
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zur Entscheidung
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May 20, 2021
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Laut Gutachten Tarifstruktur wurde „als Grundlage für die eTarif-Diskussion in Lübeck eine Variante ausgewählt, die sich bereits in anderen Verkehrsverbünden bewährt hat.“ (S. 50). Diese Variante besteht aus einem Grundpreis pro Fahrt von 1,40 Euro, einem Arbeitspreis von 0,20 Euro je angefangenem Luftlinienkilometer (linear) und einem Preisdeckel von 3,00 Euro je Fahrt (S. 50).
Weiter führt der Gutachter aus: „mit dem eTarif werden Nutzungsdaten erzeugt, die für die Angebotsoptimierung, Tarifweiterentwicklung und Einnahmenaufteilung von großem Wert sind (S. 53).
Da bereits eine bewährte Grundvariante bekannt ist, ist ein Feingutachten für 300.000 Euro für die detaillierte Prüfung aller denkbaren Varianten nicht erforderlich. Es ist davon auszugehen, dass die Einführung der bereits bekannten Grundvariante mit der Unterstützung eines eTarif-Systemanbieters auch ohne Feingutachten möglich ist. Optimierungen des eTarifs können nach seiner Einführung auf Basis der dann erst vorliegenden Daten vorgenommen werden und sind den annahmegestützten Überlegungen eines Gutachtens vor Einführung überlegen.
