ALLRIS - Vorlage

Interfraktioneller Antrag - VO/2021/10008

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Hansestadt Lübeck stellt der Grundstücks-Gesellschaft Trave ein geeignetes Grundstück für ein Pilotprojekt für Tiny Houses  zu Verfügung. Die Fläche für das Pilotprojekt sollte mindestens für 12 Häuser ausreichend sein. Der Bebauungsplan der Fläche wird entsprechend angepasst. Die Erschließung des Grundstücks übernimmt die Hansestadt Lübeck.
 

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Das Tiny House ist in den vergangenen Jahren zu einem feststehenden Begriff geworden. Ins Deutsche übersetzt heißt das "winziges Haus". Der Begriff steht aber für mehr als für die bloße Größe der Unterkunft.

Steigende Immobilienpreise, Wohnraummangel, eine sich zunehmend schneller drehende Welt und das Bedürfnis nach einer nachhaltigen Lebensweise sind nur die offensichtlichsten Ursachen dafür, warum sich immer mehr Menschen für das Wohnen auf kleinem Raum interessieren. Wer sich auf das Wesentliche konzentrieren und zu sich selbst finden möchte, findet in dieser minimalistischen Wohnform möglicherweise tatsächlich sein Glück.

Laut Landesverordnung über Camping- und Wochenendplätze gibt es dann aber zwei Auflagen für Tiny Houses: Es darf maximal 50 Quadratmeter groß sein. Es darf nicht höher als 3,50 Meter sein.
 

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Anlagen

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