ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2021/09910

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

1a) Der Jahresabschluss 2014 mit einem Jahresüberschuss von 356.122,60 € wird gem.

      § 92 Abs. 3 GO S-H i.V.m. § 17 Abs. 2 Stiftungsgesetz S-H festgestellt.

 

1b) Dieser Jahresüberschuss wird anteilig der Freien und der Zweck-Rücklage sowie dem

      Stiftungskapital zugeführt.

 

 

2a) Der Jahresabschluss 2015 mit einem Jahresüberschuss von 36.748,51 € wird gem.

      § 92 Abs. 3 GO S-H i.V.m. § 17 Abs. 2 Stiftungsgesetz S-H festgestellt.

 

2b) Dieser Jahresüberschuss wird anteilig der Freien und der Zweck-Rücklage zugeführt.

 

 

3a) Der Jahresabschluss 2016 mit einem Jahresüberschuss von 87.571,66 € wird gem.

      § 92 Abs. 3 GO S-H i.V.m. § 17 Abs. 2 Stiftungsgesetz S-H festgestellt.

 

3b) Dieser Jahresüberschuss wird anteilig der Freien und der Zweck-Rücklage zugeführt.

 

 

4) Der beigefügte Prüfbericht des Rechnungsprüfungsamtes (nebst Stellungnahme), der im

    Rechnungsprüfungsausschuss (VO/2020/09512) am 10.03.2021 abschließend beraten

    wurde, wird zur Kenntnis genommen.


 

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Zu 1) 3) Satzungsgemäß werden Überschüsse jeweils im Folgejahr in die Freie Rücklage, die Zweckcklage sowie ebd. in eine Rücklage r Bauerneuerung, die sich aus dem Geschäftsbesorgungsvertrag mit der GG Trave ergibt, aufgeteilt.

 

Ergänzend zu 1b) Die Zuführung zum Stiftungskapital in Höhe von 243.460,00 € ergibt sich aus den Buchwert-Überschüssen aus dem 2014er Verkauf zweier Grundscke.
 

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Finanz. Auswirkung

 

Bereiche/Projektgruppen

Ergebnis

2.280.5 Stiftungsverwaltung

zustimmend

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

X

Nein- Begründung:

da nicht betroffen

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist:

 

neu

 

 

freiwillig

 

X

vorgeschrieben durch: 

 

 

GO S-H

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja (Anlage 1)

 

X

Nein

 

Auswirkung auf den Klimaschutz:

X

Nein

 

 

Ja Begründung:

 

 

 

 

 

 

Begründung der Nichtöffentlichkeit

gem. § 35 GO:

 

 

 

 

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Anlagen

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