Beschlussvorlage öffentlich - VO/2020/09394
Grunddaten
- Betreff:
-
Kulturentwicklungsleitlinien
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage öffentlich
- Federführend:
- 4.041 - Fachbereichsdienste
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Senat
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zur Senatsberatung
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Erledigt
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Ausschuss für Kultur und Denkmalpflege
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zur Vorberatung
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Nov 9, 2020
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Jan 11, 2021
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May 10, 2021
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Erledigt
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Hauptausschuss
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zur Vorberatung
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Feb 9, 2021
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Mar 9, 2021
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May 18, 2021
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Erledigt
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Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck
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zur Entscheidung
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Feb 25, 2021
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May 20, 2021
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Beschlussvorschlag
1. Die Bürgerschaft beschließt die Leitlinien zur Kulturentwicklung (Seite 32 – 34) als Handlungs- und Entscheidungsgrundlage für die kulturelle Entwicklung in der Hansestadt Lübeck.
2. Der Bürgermeister wird beauftragt, ein Konzept für die dreijährige Testphase „Zukunftslabor Kulturtreibhaus“ mit den in diesem Bericht genannten Aufgaben und Zuständigkeiten (Seite 36 – 40) zu erarbeiten und Drittmittel für die Umsetzung einzuwerben.
Die Bürgerschaft hat am 25.01.2018 den Überweisungsantrag „Antrag zur Erstellung eines Kulturentwicklungsplanes für die Hansestadt Lübeck 2018 – 2022“ (VO/2018/05737) an den Ausschuss für Kultur und Denkmalpflege übergeben. Der Ausschuss beauftragte die Verwaltung mit einer Bestandsaufnahme des kulturellen Angebotes in allen Lübecker Stadtteilen. Der Bericht dazu (VO/2018/06637) wurde dem Ausschuss für Kultur und Denkmalpflege am 14.01.2019 vorgelegt.
Der vorliegende Bericht „Kulturentwicklungslinien“ greift zentrale Punkte der Stadtteil-Bestandsaufnahme auf und fasst die Ergebnisse der bisher stattgefundenen Beteiligungsformate („KulturBarcamp“ 2017 und Workshop „Kulturtreibhaus“ 2019) zusammen. Des Weiteren stellt er dar, welche kulturellen Handlungsfelder in Lübeck bereits im Fokus stehen und welche Projekte sowie konkreten Maßnahmen schon jetzt stattfinden: Kultur im Stadtraum, Kulturelle Bildung und Teilhabe, Erinnerungskultur, Kulturförderung und Kulturtourismus. Anhand von Beispielen wird erläutert, wie öffentliche und private Kultureinrichtungen und Akteure diese Aufgaben wahrnehmen und ausgestalten sowie welche Planungen für zukünftige Vorhaben bestehen.
Abgeleitet aus den Ergebnissen der bisherigen Studien, Beteiligungsformate und den derzeitigen kulturellen Handlungsfeldern werden sechs Leitlinien für die kulturelle Weiterentwicklung der Hansestadt Lübeck sowie eine dreijährige, Drittmittel finanzierte Testphase „Zukunftslabor Kulturtreibhaus“ als Kooperationsverbund zwischen Stadtverwaltung und Possehl-Stiftung. vorgeschlagen. Das sogenannte Zukunftslabor Kulturtreibhaus soll sich maßgeblich an der Entwicklung und Umsetzung der organisch wachsenden Kulturhauptstadt Lübeck beteiligen, die sich in der Fülle, Vielfalt und Professionalität eines den Stadtraum durchdringenden kulturellen Angebots und einer gemeinsamen Identität als Kulturhauptstadt ausdrücken.
Finanz. Auswirkung
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Beteiligung von Kindern und Jugendlichen |
| Ja | ||||||
gem. § 47 f GO ist erfolgt: | X | Nein- Begründung:
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Die Maßnahme ist: |
| neu | ||||||
| X | freiwillig | ||||||
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| vorgeschrieben durch: | ||||||
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Finanzielle Auswirkungen: |
| Ja (Anlage 1) | ||||||
| X | Nein | ||||||
Auswirkung auf den Klimaschutz: |
| Nein |
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| Ja – Begründung: |
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Begründung der Nichtöffentlichkeit gem. § 35 GO:
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Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,6 MB
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