ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2020/09394

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

1. Die Bürgerschaft beschließt die Leitlinien zur Kulturentwicklung (Seite 32 – 34) als Handlungs- und Entscheidungsgrundlage für die kulturelle Entwicklung in der Hansestadt Lübeck.

 

2. Der Bürgermeister wird beauftragt, ein Konzept für die dreijährige Testphase „Zukunftslabor Kulturtreibhaus“ mit den in diesem Bericht genannten Aufgaben und Zuständigkeiten (Seite 36 – 40) zu erarbeiten und Drittmittel für die Umsetzung einzuwerben.

 

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Die Bürgerschaft hat am 25.01.2018 den Überweisungsantrag „Antrag zur Erstellung eines Kulturentwicklungsplanes für die Hansestadt Lübeck 2018 – 2022“ (VO/2018/05737) an den Ausschuss für Kultur und Denkmalpflege übergeben. Der Ausschuss beauftragte die Verwaltung mit einer Bestandsaufnahme des kulturellen Angebotes in allen Lübecker Stadtteilen. Der Bericht dazu (VO/2018/06637) wurde dem Ausschuss für Kultur und Denkmalpflege am 14.01.2019 vorgelegt.

 

Der vorliegende Bericht „Kulturentwicklungslinien“ greift zentrale Punkte der Stadtteil-Bestandsaufnahme auf und fasst die Ergebnisse der bisher stattgefundenen Beteiligungsformate („KulturBarcamp“ 2017 und Workshop „Kulturtreibhaus“ 2019) zusammen. Des Weiteren stellt er dar, welche kulturellen Handlungsfelder in Lübeck bereits im Fokus stehen und welche Projekte sowie konkreten Maßnahmen schon jetzt stattfinden: Kultur im Stadtraum, Kulturelle Bildung und Teilhabe, Erinnerungskultur, Kulturförderung und Kulturtourismus. Anhand von Beispielen wird erläutert, wie öffentliche und private Kultureinrichtungen und Akteure diese Aufgaben wahrnehmen und ausgestalten sowie welche Planungen für zukünftige Vorhaben bestehen.

 

Abgeleitet aus den Ergebnissen der bisherigen Studien, Beteiligungsformate und den derzeitigen kulturellen Handlungsfeldern werden sechs Leitlinien für die kulturelle Weiterentwicklung der Hansestadt Lübeck sowie eine dreijährige, Drittmittel finanzierte Testphase „Zukunftslabor Kulturtreibhaus“ als Kooperationsverbund zwischen Stadtverwaltung und Possehl-Stiftung. vorgeschlagen. Das sogenannte Zukunftslabor Kulturtreibhaus soll sich maßgeblich an der Entwicklung und Umsetzung der organisch wachsenden Kulturhauptstadt Lübeck beteiligen, die sich in der Fülle, Vielfalt und Professionalität eines den Stadtraum durchdringenden kulturellen Angebots und einer gemeinsamen Identität als Kulturhauptstadt ausdrücken.

 

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Finanz. Auswirkung

 

Bereiche/Projektgruppen

Ergebnis

 

 

 

 

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

X

Nein- Begründung:

Für die strategische Gesamtplanung ist die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen nicht erforderlich. Dieser erfolgt jedoch im Rahmen der konkreten Planung und Umsetzung auf Projektebene.

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist:

 

neu

 

X

freiwillig

 

 

vorgeschrieben durch: 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja (Anlage 1)

 

X

Nein

 

Auswirkung auf den Klimaschutz:

 

Nein

 

 

Ja – Begründung:

 

 

 

 

 

 

Begründung der Nichtöffentlichkeit

gem. § 35 GO:

 

 

 

 

 

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Anlagen

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