Beschlussvorlage öffentlich - VO/2021/10030
Grunddaten
- Betreff:
-
Benennung von Verkehrsflächen in der Hansestadt Lübeck: B-Plan 03.50.00 - St. Lorenz-Brücke / ehemaliger Güterbahnhof
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage öffentlich
- Federführend:
- 5.660 - Stadtgrün und Verkehr
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Senat
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zur Senatsberatung
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Erledigt
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Bauausschuss
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zur Entscheidung
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May 17, 2021
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Beschlussvorschlag
Im Stadtteil St. Lorenz Süd, Gemarkung St. Lorenz, werden die geplanten Erschließungsstraßen im Rahmen des B-Plans 03.50.00 – St. Lorenz-Brücke / ehemaliger Güterbahnhof – gemäß Anlage 1 wie folgt benannt:
Am Güterbahnhof: Planstraße A, die in Verlängerung der bereits 1906 benannten Privatstraße „Am Güterbahnhof“ verlaufen wird
Verladestraße: parallel zur Gleistrasse verlaufene Planstraße, die bereits in der Vergangenheit als private Straße unter dem Namen „Verladestraße“ bekannt war.
Mit dem Bebauungsplan B-Plan 03.50.00 – St.-Lorenz-Brücke / Güterbahnhof sollen in dessen Geltungsbereich die Flächen des früheren Güterbahnhofs im Wesentlichen einer wohnbaulichen und gewerblichen Nutzung zugeführt und eine öffentliche Grünfläche geschaffen werden.
Die für den allgemeinen Verkehr befahrbare Straße Töpferweg wird in das Plangebiet, bis zu den festgesetzten Tiefgarageneinfahrten der Teilgebiete WA (2) bis (4) des allgemeinen Wohngebietes, verlängert.
Die innere Erschließung der Wohnbebauung erfolgt fußläufig, bzw. mit dem Fahrrad. Diese wird als 4 m breiter Fuß- und Radweg (Planweg A) gestaltet, der von Müll-, Rettungs- und ausnahmsweise von Umzugsfahrzeugen befahren, sowie durch Hinzuziehen von 2,0 m breiten Streifen der privaten Vorgärten der Teilgebiete WA (2) bis (5) als Feuerwehraufstellfläche genutzt werden kann. Aufgrund dessen wird der Planweg A als Verkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung „Quartiersweg“ festgesetzt.
Der Planweg A verläuft beginnend im Bereich der St.-Lorenz-Brücke an der Straße Am Güterbahnhof entlang der Wohnbebauung und knickt in gedachter nördlicher Verlängerung des Hanserings den Park querend zum Kammgebäude ab. Hier wird die Befahrbarkeit als Wegerecht auf privatem Grund hinter dem Kammgebäude weitergeführt und an die Verladestraße angeschlossen.
Die bislang private Verladestraße wird als öffentliche Straßenverkehrsfläche festgesetzt. Sie zweigt von der Straße Am Güterbahnhof ab und verläuft bis zu einem Wendehammer am geplanten Kammgebäude. Diese künftig öffentliche Verkehrsfläche dient der verkehrlichen Erschließung der eingeschränkten Gewerbegebiete und des urbanen Gebietes, sowie der öffentlichen und privaten Besucherstellplätze.
Im Rahmen der Planungen wurden die bereits vorhandenen Namen der Verkehrswege weitergenutzt. Um den Bezug zum ehemaligen Gelände des Güterbahnhofs aufrecht zu erhalten werden diese bisherigen Straßennamen für das neu entstehende Wohngebiet aufgegriffen und für die Benennung der neuen Verkehrsflächen vorgeschlagen.
Finanz. Auswirkung
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Beteiligung von Kindern und Jugendlichen |
| Ja | ||||||||||
gem. § 47 f GO ist erfolgt: | X | Nein- Begründung:
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Die Maßnahme ist: |
| neu | ||||||||||
| X | freiwillig | ||||||||||
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| vorgeschrieben durch: | ||||||||||
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Finanzielle Auswirkungen: |
| Ja (Anlage 1) | ||||||||||
| X | Nein | ||||||||||
Auswirkung auf den Klimaschutz: | X | Nein |
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| Ja – Begründung: |
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Begründung der Nichtöffentlichkeit gem. § 35 GO:
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Anlagen
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1
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(wie Dokument)
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1,5 MB
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