Anfrage eines Bürgerschaftsmitgliedes - VO/2021/09892
Grunddaten
- Betreff:
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Anfrage des AM Thorsten Fürter (BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN): Verkauf Gebäudeensemble Mengstraße / Gerade Querstraße / Alfstraße
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Anfrage eines Bürgerschaftsmitgliedes
- Federführend:
- Bürgerschaftsfraktion BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Hauptausschuss
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zur Kenntnisnahme
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Mar 23, 2021
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May 18, 2021
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Beschlussvorschlag
In der Hauptausschusssitzung am 27. Oktober 2020 wurde u. a. folgender Beschluss getroffen: „Der Bürgermeister als Hauptgesellschaftervertreter der Grundstücksgesellschaft Trave mbH wird für den Fall, dass der Aufsichtsrat in der Sitzung am Freitag, den 30.10.2020, einen Verkauf beschließt, beauftragt sicherzustellen, dass vor einem eventuellen Verkauf der Trave eigenen Immobilie – Mengstraße 33/35, Alfstraße 34 und gerade Querstraße 2, die Nutzung als Jugend- und Kultureinrichtung langfristig garantiert wird. Hierzu muss eine entsprechende verbindliche Vereinbarung geschlossen werden, die die vorhandenen Mietverträge über einen mindestens 10 Jahre längeren als den aktuell vertraglich gesicherten Zeitraum garantiert.“
In der Hauptausschusssitzung am 9. März 2021 teilte der Bürgermeister mit, dass das im Betreff genannte Ensemble verkauft wurde. Hierzu frage ich den Bürgermeister:
- Wann, an wen und zu welchem Kaufpreis erfolgte der Verkauf?
- Wurde der Beschluss des Hauptausschusses vom 27. Oktober 2020 umgesetzt? Wenn ja: In welcher Weise? Wenn nein: Warum nicht?
- Wurde eine verlängerte Nutzungsmöglichkeit für die vorhandenen Mieter auch für den Fall der Weiterveräußerung abgesichert? Wenn ja: In welcher Weise? Wenn nein: Warum nicht?
- Wenn der Kaufpreis vom ursprünglich von der Trave angesetzten Verkehrswert um mehr als 20% nach oben abweicht: Welche Erklärung hat der Bürgermeister für die Diskrepanz?
Es wird um schriftliche Antwort gebeten.
