ALLRIS - Vorlage

Antrag eines Ausschussmitgliedes - VO/2020/09613

Reduzieren

Beschlussvorschlag

1. Der Bürgermeister wird beauftragt, das NEUE Buddenbrookhaus so zu planen, dass Zerstörungen oder Maßnahmen, welche die geschützte Substanz der Kulturdenkmale Mengstraße 4 und 6 wesentlich beeinträchtigen, vermieden werden.

2. Die unmaßstäbliche Höhenentwicklung des geplanten Daches über den bestehenden Schaugiebel des Gebäudes Mengstraße 4 soll durch Umplanungen deutlich zurück genommen werden.
 

Reduzieren

Die fachliche Begutachtung und die denkmalpflegerische Begründung lassen eine Teilzerstörung des mittelalterlichen Gewölbekellers nicht zu. Diese kann vermieden werden, wenn die Treppe an anderer Stelle gebaut würde. Die Betrachtungen der Architekten zeigen, dass dies museumsverträglich möglich ist. Eine sehr gute Variante wäre ein rückwärtiger Anbau der neuen Treppe.
Das Grundstück gehört der Stadt. Es gibt dort Rechte privater Stellplatznutzer, die berücksichtigt werden müssten. Diese Lösung sollte angegangen werden, sie ist machbar.

Es ist nachvollziehbar, dass der Leiter der städtischen Museen sein Museumskonzept umsetzen möchte. Allerdings verändern sich museumspädagogische Konzepte im Laufe der Zeit immer wieder. Die Zerstörung eines unwiederbringlichen Teiles dieses jahrhundertealten Gewölbekellers ist r den Umbau des Buddenbrookhauses nicht zwingend notwendig. Das Museumskonzept muss sich dem Denkmal anpassen.
 

Loading...

 

Das könnte Sie auch interessieren