ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2021/09765

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Der Bürgermeister wird ermächtigt, mit der Maßnahme Gehwegsanierung Moislinger Mühlenweg zu beginnen.


 

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Art der Ausschreibung :

 

Öffentliche Ausschreibung

 

Im Moislinger Mühlenweg wurde in den vergangenen Jahren die Benutzungspflicht des zwischen der Fahrbahn (teilw. Parkstreifen) und dem Gehweg verlaufenden Radwegs aufgehoben und eine Tempo 30-Zone angeordnet. Damit ist eine separate Führung des Radverkehrs rechtlich nicht zulässig.

 

Inhalt dieser, aus Gründen der Verkehrssicherungspflicht erforderlichen, Maßnahme ist der beidseitige Rückbau des desolaten asphaltierten ehemaligen Radwegs auf rd. 640 m. Hierdurch wird der beidseitig vorhandene rd. 1,90 m breite Gehweg auf rd. 3,40 m verbreitert, was gerade im Bereich der Schule zu einer Entzerrung der Verkehrsströme führt. Durch den Ausbau des Trennbords (Höhenversatz) zwischen dem ehemaligen Radweg und dem Gehweg wird dieser Bereich barrierefrei ausgeführt. Die Wiederherstellung ist analog zu der bisherigen Befestigung des Gehwegs höhengleich in Plattenbauweise vorgesehen. Neben der Wiederherstellung der Oberflächenbefestigung ist der Einbau einer Frostschutz- sowie einer Schottertragschicht anstelle der derzeit nicht frostsicheren ungebundenen Schichten geplant.

 

Zeitplan:

Es ist angedacht, die Maßnahme im 2. Quartal 2021 auszuschreiben und im 3. und 4. Quartal durchzuführen.

 

Kosten/Finanzierung:

Die Kosten für die Maßnahmen sind im Finanzplan 2021 enthalten. Die Kostenschätzung für beide Straßenseiten beträgt rd. 400.000,- € brutto. Eine Ausschreibung und Vergabe erfolgt nur nach vorheriger Freigabe der Haushaltsmittel auf dem jeweiligen Produktsachkonto durch den Bereich Haushalt und Steuerung.

 

  • Produktsachkonto 541001.625.7852000 (Um- und Ausbau von Geh- und Radwegen)


 

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Finanz. Auswirkung

 

Bereiche/Projektgruppen

Ergebnis

1.201 Haushalt und Steuerung

Zustimmung

 

 

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

X

Nein- Begründung:

Die Beteiligung von Kindern und Jugendli- chen ist nicht notwendig, weil deren Belange durch das Ausschreibungsverfahren nicht berührt werden.

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist:

 

neu

 

 

freiwillig

 

X

vorgeschrieben durch: 

 

 

Verkehrssicherungspflicht

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

X

Ja (Anlage 1)

 

 

Nein

 

Auswirkung auf den Klimaschutz:

 

Nein

 

X

Ja Begründung:

 

 

Baustellenbedingte Emissionen

 

 

 

Begründung der Nichtöffentlichkeit

gem. § 35 GO:

 

 

 

 

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Anlagen

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