ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2021/09921

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

  1. Der Bürgermeister wird beauftragt, das Corona-Sonderhilfeprogramm der Hansestadt Lübeck für vereinsbetriebene Gemeinschaftshäuser gem. Anlage 1 umzusetzen.
  2. Es wird ein Betrag von bis zu 250.000 EUR aus dem von der Bürgerschaft am 11.02.2021 beschlossenen Rettungsschirm (VO/2021/09636) zur Linderung finanzieller Schäden, die im Zusammenhang mit COVID-19 entstanden sind, bewilligt und zur Verfügung gestellt.
  3. Dem Hauptausschuss wird nach Abschluss des Antrags- und Bewilligungsverfahrens über den Umfang der beantragten und gewährten Hilfen berichtet.


 

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Im Jahr 2020 wurde bereits ein Sonderhilfeprogramm für vereinsbetriebene Gemeinschaftshäuser beschlossen. Auf dessen Grundlage konnten bereits Trägervereine unterstützt und existenzgefährdete Gemeinschaftshäuser vor der Schließung bewahrt werden.

 

Durch die anhaltende Corona-Pandemie und die unveränderte Situation sollen in 2021 weitere Finanzmittel für eine zweite Förderphase im Rahmen des Sonderhilfeprogramms für vereinsbetriebene Gemeinschaftshäuser zur Verfügung gestellt werden.

 

Vor diesem Hintergrund erstellt die Hansestadt Lübeck eine zweite Auflage des Sonderhilfeprogramms zur finanziellen Unterstützung von vereinsbetriebenen Gemeinschaftshäusern in Stadtteilen und Kleingärten.
 

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Finanz. Auswirkung

 

Bereiche/Projektgruppen

Ergebnis

1.201 Haushalt und Steuerung

Zustimmung

1.300 Recht

keine rechtlichen Bedenken

 

 

 

 

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

x

Nein- Begründung:

Bei der internen Ordnung der Finanzmittel sind Interessen von Kindern und Jugendlichen nicht betroffen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist:

 

neu

 

x

freiwillig

 

 

vorgeschrieben durch: 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

x

Ja (siehe Punkt 2 des Beschlussvorschlags)

 

 

Nein

 

Auswirkung auf den Klimaschutz:

x

Nein

 

 

Ja Begründung:

 

 

 

 

 

 

Begründung der Nichtöffentlichkeit

gem. § 35 GO:

 

 

 

 

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Anlagen

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