ALLRIS - Vorlage

Interfraktioneller Antrag - VO/2020/09476-01

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

1. Der Haushaltsbegleitbeschluss der Bürgerschaft vom 23.02.2012 mit dem Inhalt „Verkauf von Nicht-Wohnimmobilien der Grundstücksgesellschaft TRAVE“ wird wie folgt ergänzt. „Nicht-Wohnimmobilien, die eine Nutzung für den Gemeinbedarf (z. B. mit der Zweckbestimmung soziale oder kulturelle Zwecke oder öffentliche Verwaltung) haben, bleiben davon ausgenommen. Hier ist im Einzelfall eine Zustimmung zum Verkauf durch die Bürgerschaft erforderlich.

 

2. Dem Verkauf der Nicht-Wohnimmobilie Mengstraße/ Gerade Querstraße, in dem die langfristig beabsichtigten Gemeinbedarfsnutzungen Jugendzentrum und kommunales Kino untergebracht sind, wird nicht zugestimmt.

 

Reduzieren

Die Verkaufsentscheidung über Gebäude, in denen Gemeinbedarfsnutzungen untergebracht sind, soll nicht allein im Aufsichtsrat der Grundstücksgesellschaft TRAVE beraten und entschieden werden. Bei Verkaufsentscheidungen zu Gebäuden mit Nutzungen für den Gemeinbedarf ist eine umfassende Information und Beratung in den öffentlichen Gremien der Hansestadt Lübeck vor dem Verkauf gewünscht, um eine aktuelle politische Bewertung zu ermöglichen und die Akzeptanz solch einer Entscheidung in der Stadtgesellschaft zu fördern.

 

 

Loading...

 

Das könnte Sie auch interessieren