ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2021/09877

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Hansestadt Lübeck beruft den Stadtpräsidenten der Hansestadt Lübeck, Herrn Klaus Puschaddel zum Mitglied der Jury zur Verleihung des Thomas-Mann-Preises. Das bisherige Jurymitglied Frau Stadtpräsidentin a.D. Gabriele Schopenhauer wird abberufen.
 

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Seit 2009 wird der Thomas-Mann-Preis von der Bayrischen Akademie der schönen Künste und der Hansestadt Lübeck gemeinsam vergeben. Die Preisträger werden von einer siebenköpfigen Jury ausgewählt, in der drei Sitze von der Hansestadt Lübeck allein benannt werden.

 

Man verständigte sich darauf, dass die Jury hauptsächlich mit fachwissenschaftlich ausgewiesenen Personen zu besetzen ist. Die von Lübeck vorgeschlagene Jury setzt diese Zielsetzung konsequent um.

 

Neben der Leiterin des Buddenbrookhauses sowie dem Präsidenten der Deutschen Thomas Mann Gesellschaft, Sitz Lübeck, ist es unverzichtbar, dass ein:e Repräsentant:in der Stadt in der Jury vertreten ist, um als Kommune ein Bekenntnis zu ihrer großen literarischen Tradition abzulegen.

 

Als Repräsentantin der Hansestadt Lübeck wurde 2009 Frau Gabriele Schopenhauer in ihrer Funktion als Stadtpräsidentin in die Jury entsandt. Frau Schopenhauer ist im November 2020 von ihrem Amt als Stadtpräsidentin zurückgetreten. Mit dem Rücktritt ist daher für Frau Schopenhauer die Möglichkeit entfallen, die Hansestadt Lübeck als offizielle Repräsentantin zu vertreten. Frau Schopenhauer ist daher von ihrem Amt als Mitglied der Jury des Thomas-Mann-Preises abzuberufen. Der als Nachfolger von Frau Schopenhauer neu gewählte Stadtpräsident Klaus Puschaddel hat seine Bereitschaft erklärt, als Repräsentant der Hansestadt Lübeck in die Jury entsandt zu werden.

 

In die Jury des Preises werden somit für die Hansestadt Lübeck entsandt:

 

1. Der Stadtpräsident der Hansestadt Lübeck,

Hr. Klaus Puschaddel

 

2. Die Leiterin des Buddenbrookhauses,

Fr. Dr. Birte Lipinski

 

3. Der Präsident der Deutschen Thomas Mann Gesellschaft, Sitz Lübeck,

           Hr. Prof. Dr. Hans Wißkirchen
 

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Finanz. Auswirkung

 

Bereiche/Projektgruppen

Ergebnis

1.300

keine rechtlichen Bedenken

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

X

Nein- Begründung:

Kinder und Jugendliche sind in diesem Fall nicht betroffen

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist:

 

neu

 

X

freiwillig

 

 

vorgeschrieben durch: 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja (Anlage 1)

 

X

Nein

 

Auswirkung auf den Klimaschutz:

X

Nein

 

 

Ja Begründung:

 

 

 

 

 

 

Begründung der Nichtöffentlichkeit

gem. § 35 GO:

 

 

 

 

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