ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2021/09801

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

1. Für den im Stadtteil Moisling nördlich der Bahnstrecke Hamburg-Lübeck zwischen Oberbüssauer Weg/ Niendorfer Straße und Kiwittredder/ Hasselbreite gelegenen und im beiliegenden Übersichtsplan (Anlage 1) umgrenzten Bereich wird der Bebauungsplan 21.01.00 - Oberbüssauer Weg/ Neue Mitte Moisling - als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB aufgestellt.

 Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die städtebauliche und funktionale Neuordnung der Neuen Mitte Moisling sowie der verkehrliche  Anschluß an den geplanten Bahnhaltepunkt geschaffen werden. Die planerische Grundlage ist der Siegerentwurf des Büros Zastrow & Zastrow, Kiel (Stadtplaner und Architekten) und dem Landschaftsplanungsbüro Brien, Wessels Werning (BWW), Lübeck, des im Jahr 2019 durchgeführten zweiphasigen Realisierungswettbewerbes. Dessen Ziele, Stärkung des zentralen Versorgungsbereiches durch Bereitstellung von privaten und öffentlichen Dienstleistungsangeboten sowie die Entwicklung von Aufenthaltsflächen, bilden die planerische Grundlage für den Bebauungsplan 21.01.00.

2. Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

3. Von der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB wird gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 13 a Abs. 2 Nr. 1 BauGB abgesehen, da bereits über die Ergebnisse des städtebaulichen und freiraumplanerischen Wettbewerbes eine Beteiligung der Öffentlichkeit stattgefunden hat.

 

 

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Siehe Anlage 2.

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Finanz. Auswirkung

Die Beteiligung der Bereiche fand im Rahmen des Auftaktgespräches am 25.11.2020 im Rathaus Lübeck, Große Börse, statt. Es nahmen die folgenden Bereiche teil bzw. haben eine Stellungnahme abgegeben:

 

Bereiche/Projektgruppen

Ergebnis

1.201 Haushalt und Steuerung

Zustimmung

1.300 Recht

Keine rechtlichen Bedenken

2.500 Soziale Sicherung

Zustimmung

2.280 Wirtschaft und Liegenschaften

Zustimmung

3.370 Feuerwehr

Zustimmung

3.390 Umwelt-, Natur- und Verbraucherschutz

Zustimmung

3.700 Entsorgungsbetriebe

Zustimmung

4.041 Fachbereichsdienste FB4

Zustimmung

4.401 Schule und Sport

Zustimmung

4.491 Archäologie und Denkmalpflege

Zustimmung

5.660 Stadtgrün und Verkehr

Zustimmung, jedoch mit Anregungen zur Erschließung des Bahnhaltepunktes Moisling südlich der Bahn

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

X

Nein- Begründung:

Dem Beschluss zur Aufstellung eines Bebauungsplanes geht regelmäßig keine Öffentlichkeitsbeteiligung voraus. Kinder und Jugendliche werden im weiteren Verfahren im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 BauGB beteiligt. Eine darüber hinausgehende besondere Beteiligung von Kindern und Jugendlichen gemäß § 47f GO ist nicht vorgesehen, da die Belange von Kindern und Jugendlichen durch den aufzustellenden Bebauungsplan nicht in besonderem Maße berührt werden.

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist:

 

neu

 

 

freiwillig

 

X

vorgeschrieben durch: 

 

 

BauGB

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja (Anlage 1)

 

X

Nein, Zu den mittelbaren finanziellen Auswirkungen siehe Pkt. 5 der Begründung (Anlage 2)

 

Auswirkung auf den Klimaschutz:

 

Nein

 

X

Ja Begründung:

 

 

Die Auswirkungen der Umsetzung der Planung auf das Klima sowie vorgesehene Maßnahmen zum Klimaschutz werden im weiteren Verfahren ermittelt und Maßnahmen zur Minderung der Auswirkungen festgelegt.

 

 

 

Begründung der Nichtöffentlichkeit

gem. § 35 GO:

 

 

 

 

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Anlagen

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