Beschlussvorlage öffentlich - VO/2021/09801
Grunddaten
- Betreff:
-
Bebauungsplan 21.01.00 - Oberbüssauer Weg/Neue Mitte Moisling - Aufstellungsbeschluss
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage öffentlich
- Federführend:
- 5.610 - Stadtplanung und Bauordnung
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Senat
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zur Senatsberatung
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●
Erledigt
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Bauausschuss
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zur Entscheidung
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Mar 15, 2021
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Beschlussvorschlag
1. Für den im Stadtteil Moisling nördlich der Bahnstrecke Hamburg-Lübeck zwischen Oberbüssauer Weg/ Niendorfer Straße und Kiwittredder/ Hasselbreite gelegenen und im beiliegenden Übersichtsplan (Anlage 1) umgrenzten Bereich wird der Bebauungsplan 21.01.00 - Oberbüssauer Weg/ Neue Mitte Moisling - als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB aufgestellt.
Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die städtebauliche und funktionale Neuordnung der Neuen Mitte Moisling sowie der verkehrliche Anschluß an den geplanten Bahnhaltepunkt geschaffen werden. Die planerische Grundlage ist der Siegerentwurf des Büros Zastrow & Zastrow, Kiel (Stadtplaner und Architekten) und dem Landschaftsplanungsbüro Brien, Wessels Werning (BWW), Lübeck, des im Jahr 2019 durchgeführten zweiphasigen Realisierungswettbewerbes. Dessen Ziele, Stärkung des zentralen Versorgungsbereiches durch Bereitstellung von privaten und öffentlichen Dienstleistungsangeboten sowie die Entwicklung von Aufenthaltsflächen, bilden die planerische Grundlage für den Bebauungsplan 21.01.00.
2. Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
3. Von der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB wird gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 13 a Abs. 2 Nr. 1 BauGB abgesehen, da bereits über die Ergebnisse des städtebaulichen und freiraumplanerischen Wettbewerbes eine Beteiligung der Öffentlichkeit stattgefunden hat.
Finanz. Auswirkung
Die Beteiligung der Bereiche fand im Rahmen des Auftaktgespräches am 25.11.2020 im Rathaus Lübeck, Große Börse, statt. Es nahmen die folgenden Bereiche teil bzw. haben eine Stellungnahme abgegeben:
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Beteiligung von Kindern und Jugendlichen |
| Ja | ||||||||||||||||||||||||
gem. § 47 f GO ist erfolgt: | X | Nein- Begründung:
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Die Maßnahme ist: |
| neu | ||||||||||||||||||||||||
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| freiwillig | ||||||||||||||||||||||||
| X | vorgeschrieben durch: | ||||||||||||||||||||||||
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| BauGB | ||||||||||||||||||||||||
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Finanzielle Auswirkungen: |
| Ja (Anlage 1) | ||||||||||||||||||||||||
| X | Nein, Zu den mittelbaren finanziellen Auswirkungen siehe Pkt. 5 der Begründung (Anlage 2) | ||||||||||||||||||||||||
Auswirkung auf den Klimaschutz: |
| Nein |
| X | Ja – Begründung: |
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| Die Auswirkungen der Umsetzung der Planung auf das Klima sowie vorgesehene Maßnahmen zum Klimaschutz werden im weiteren Verfahren ermittelt und Maßnahmen zur Minderung der Auswirkungen festgelegt. |
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Begründung der Nichtöffentlichkeit gem. § 35 GO:
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Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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4,5 MB
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