ALLRIS - Vorlage

Antrag der AfD-Bürgerschaftsfraktion - 2021/09697-01-03

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

In § 32 Absatz 2 GO wird nach „- Ergebnisse der Abstimmungen und Wahlen“ eingefügt:

- das Abstimmverhalten der Fraktionen und fraktionslosen Bürgerschaftsmitglieder zu den Beschlüssen“
 

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Die Regelung ermöglicht es den Bürgern, das Abstimmverhalten der Fraktionen in der Bürgerschaft rasch und zweifelsfrei nachzuvollziehen. Diese Nachvollziehbarkeit ist die Voraussetzung für die Zuordnung politischer Verantwortung.

Die o.g. Regelung ist angelehnt an § 10 Absatz 2 Satz 2 der Geschäftsordnung des Kreistages des Kreises Segeberg in der Fassung vom 05.12.2019, der da lautet:

Das Abstimmverhalten der Fraktionen zu den Beschlüssen wird in der Niederschrift vermerkt.“  

Das Abstimmverhalten wird in den Niederschriften des Kreistages des Kreises Segeberg in tabellarischer Form festgehalten, z.B. für TOP Ö12 „2. Nachtragsatzung zur Satzung des Jugendamtes“ in der Kreistagssitzung am 12.03.2020:

Das Rechtsamt der Hansestadt Lübeck hat mit Email vom 03.02.2021 der Antragstellerin mitgeteilt, dass gegen die beantragte Änderung keine rechtlichen Bedenken bestehen.
 

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