Beschlussvorlage öffentlich - VO/2021/09714
Grunddaten
- Betreff:
-
Neufassung der Verwaltungsgebührensatzung der Hansestadt Lübeck Neufassung der Allgemeinen Entgeltordnung für besondere Leistungen der Hansestadt Lübeck
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage öffentlich
- Federführend:
- 1.102 - Zentrale Verwaltungsdienste, Statistik und Wahlen
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Senat
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zur Senatsberatung
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Erledigt
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Hauptausschuss
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zur Vorberatung
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Feb 23, 2021
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Erledigt
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Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck
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zur Entscheidung
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Feb 25, 2021
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Die Bürgerschaft hat im Rahmen des Haushaltsbegleitbeschlusses die Verwaltung aufgefordert, die Gebühren- und Entgelttarife regelmäßig, d.h. jährlich auf ihren Kostendeckungsgrad zu überprüfen. Die Verwaltungsgebührensatzung und die Entgeltordnung für besondere Leistungen der Hansestadt Lübeck vom 03.12.2001 wurden zuletzt durch Beschluss der Bürgerschaft vom 27.02.2020 geändert.
Die Verwaltungsgebührensatzung verliert 20 Jahre nach Inkrafttreten ihre Gültigkeit (§ 2 Abs. 1 Satz 3 Kommunalabgabengesetz Schleswig-Holstein (KAG S-H). Aus diesem Grund ist eine erneute Beschlussfassung über den in Anlage 1 beigefügten Satzungstext erforderlich.
Die Entgeltordnung für besondere Leistungen verliert, anders als die Verwaltungsgebührensatzung nicht 20 Jahre nach Inkrafttreten ihre Gültigkeit. Um die Verwaltungsgebührensatzung und die Entgeltordnung für besondere Leistungen auf einem einheitlichen aktuellen Stand zu haben, empfiehlt der Bereich Recht auch die Neufassung der Entgeltordnung (Anlage 2) beschließen zu lassen.
In der Synopse (Anlage 3) ist die alte und neue Fassung der Verwaltungsgebührensatzung und in der Synopse (Anlage 4) die alte und neue Fassung der Entgeltordnung für besondere Leistungen dargestellt. Alle Änderungen werden dort erläutert.
Finanz. Auswirkung
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Beteiligung von Kindern und Jugendlichen |
| Ja | ||||||||||
gem. § 47 f GO ist erfolgt: | X | Nein- Begründung:
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Die Maßnahme ist: |
| neu | ||||||||||
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| freiwillig | ||||||||||
| X | vorgeschrieben durch: | ||||||||||
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| Gemeindeordnung | ||||||||||
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Finanzielle Auswirkungen: | X | Ja (Größenordnungen sind im Einzelnen nicht festlegbar) | ||||||||||
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| Nein | ||||||||||
Auswirkung auf den Klimaschutz: | X | Nein |
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| Ja – Begründung: |
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Begründung der Nichtöffentlichkeit gem. § 35 GO:
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Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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296,5 kB
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2
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(wie Dokument)
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213 kB
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3
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(wie Dokument)
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67 kB
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4
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(wie Dokument)
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51,5 kB
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